Frankfurt am Main hat als Gerichtsstandort eine lange Tradition. Im Jahr 794 erstmals urkundlich erwähnt unterhielten die fränkischen Könige hier zunächst einen Hof ("villa"), ab 822 eine Pfalz ("palatium") und ab der Mitte des 12. Jahrhunderts den burgartigen Saalhof ("des riches sal"), wo sie entweder selbst zu Gericht saßen oder die Rechtsprechung ihren Verwaltern überließen. Ab 1189 ist ein Schultheiß nachgewiesen, dem der Vorsitz des königlichen Gerichts zukam und der im 13. Jahrhundert seinen Amtssitz im Saalhof hatte. Von den umliegenden Gerichten wurde das Frankfurter Gericht häufig als Oberhof angerufen. Die älteste urkundlich belegte Entscheidung des Frankfurter Oberhofs stammt aus dem Jahr 1225.
Gegen Ende des Mittelalters ging die Bedeutung des Oberhofs zurück. Die einzelnen Landesherren übertrugen die Rechtsprechung den in ihren Territorien gelegenen Gerichten, so dass die Zuständigkeit der Frankfurter Gerichte sich auf das Gebiet der freien Reichsstadt beschränkte, als Messegerichtsstand aber überregionale Bedeutung behielt.
1866 verlor Frankfurt seinen Status als Freie Reichsstadt und wurde preußische Provinzstadt, die Gerichtsbarkeit ging in die Zuständigkeit Preußens über. Frankfurt war danach Sitz eines Appellationsgerichtes. Mit der Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation nach Gründung des Deutschen Reichs durch das Gerichtsverfassungsgesetz 1877 wurden durch königlich preußisches Gesetz vom 4. März 1878 die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main und Cassel errichtet sowie mit der großherzoglichen hessischen Verordnung vom 30. Mai 1879 das Oberlandesgericht Darmstadt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt war für die Landgerichtsbezirke Frankfurt, Wiesbaden, Limburg, Hechingen und Neuwied mit insgesamt 52 Amtsgerichten zuständig. Untergebracht war es zunächst im Haus "König von England" (Abbildung 1) in der Fahrgasse, siedelte 1889 in den neu errichteten Justizpalast (Abbildung 2) und 1917 in das Gerichtsgebäude B (Abbildung 3) um.
Durch Staatsvertrag zwischen Württemberg und Preußen ging die Zuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Hechingen im Jahr 1922 auf das Oberlandesgericht Stuttgart über. 1932/33 wurden die Amtsgerichtsbezirke Preußens neu gegliedert, dabei verlor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auch die Zuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Neuwied.
Nach dem die Tätigkeit der Gerichte am Ende des zweiten Weltkriegs durch die Militärregierung eingestellt worden war, wurde das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Verordnung des Groß-Hessischen Staatsministeriums vom 23. Mai 1946 (wieder-)errichtet. Sein Zuständigkeitsbereich umfasste nun ganz Hessen, d. h. die Landgerichtsbezirke Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden mit zusammen 58 Amtsgerichten. Die früher selbstständigen Oberlandesgerichte Kassel und Darmstadt wurden eingegliedert und als Zweigstellen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main fortgeführt.
Seit 1971 ist Sitz des Oberlandesgerichts Frankfurt das Gerichtsgebäude D (Abbildung 4) auf der Zeil.
Während des Umbaus von 1999 bis 2002 war das Gericht in die ehemalige Hauptverwaltung der Bundesbahn in der Friedrich- Ebert-Anlage (Abbildung 5) ausgelagert. Der Rückumzug erfolgte Anfang Juni 2002.
Hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bei seiner Gründung im Jahr 1878 zwölf Richterstellen (zwei Zivilsenate, ein Strafsenat), so sind es heute über 150 Richter in rund 50 Senaten, die in Frankfurt am Main sowie den Außenstellen in Darmstadt und Kassel Recht sprechen. Insgesamt sind beim Oberlandesgericht gegenwärtig rund 550 Bedienstete tätig.
Die Präsidenten des Oberlandesgerichts:
- Walter Moehrs (1946-1948)
- Philipp Daltrop (1950-1951)
- Prof. Dr. Curt Staff (1951-1969)
- Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel (1970-1980)
- Friedrich-Carl zur Megede (1981-1987)
- Horst Henrichs (1987-1997)
- Brigitte Tilmann (1998-2006)
- Thomas Aumüller (2006-2012)
- Dr. Roman Poseck (seit 2012)