Johann-Sebastian-Bach-Straße 45, 65428 Rüsselsheim
ERV-ID: govello-1187163126506-000052420
Bei allgemeinen Fragen, z.B. zum Verfahrensablauf, wenden Sie sich bitte an den Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster.
AG Rüsselsheim
Amtsgericht Rüsselsheim
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8041
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Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Bitte beachten Sie in Betreuungs- und Nachlasssachen den Hinweis zu den Telefonsprechzeiten!
Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Bitte nutzen Sie hierzu auch die Online-TerminvergabeÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Für eilige Anliegen können Sie uns eine E-Mail schreiben: nachlass@ag-ruesselsheim.justiz.hessen.de.
Bearbeitungszeit in Nachlasssachen:
Derzeit sind die Bearbeitungszeiten in Nachlasssachen erheblich erhöht. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Verfahren Fortgang zu geben und bitten um Verständnis. Wir bitten darum, von Sachstandsanfragen abzusehen, da die Menge an Anfragen den Verfahrensgang weiter verzögert.
Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.
Für eilige Anliegen können Sie uns eine E-Mail schreiben: betreuung@ag-ruesselsheim.justiz.hessen.de“
Für unaufschiebbare Eilsachen ist außerhalb der regelmäßigen Dienststunden von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr (freitags 14:00 Uhr) bis 21:00 Uhr sowie an dienstfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. Ab dem 01.01.2025 nimmt das Amtsgericht Rüsselsheim den Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Bensheim, Dieburg, Fürth/Odenwald, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen (Hessen), Rüsselsheim und Seligenstadt als Rufbereitschaft wahr.
Die diensthabende Bereitschaftsrichterin bzw. der diensthabende Bereitschaftsrichter ist in dringenden Fällen unter der Rufnummer +49 172 7509615 zu den vorgenannten Zeiten telefonisch erreichbar.
Das zur Antragstellung erforderliche Formular nebst den dazugehörigen Ausfüll- und Hinweisblättern erhalten Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts oder können auch hier heruntergeladen werden.
Die Einsichtnahme des elektronisch geführten Grundbuchs erfolgt an einem Terminal auf Zimmer 08 lediglich für Eigentümer, Berechtigte, Gläubiger und Notare während der Dienstzeiten des Amtsgerichts. Dritte haben ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Das Grundbuch ist grundsätzlich ein nichtöffentliches Register.
Bitte beachten:
Vereinbaren Sie ihre Termine in Nachlasssachen (Erbausschlagungserklärung, Testamentsrückgabe, Testamentsverwahrung, Erbscheinantrag) online!
Grundsteuerreform
Andrea Besold
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Rüsselsheim
Nur für Presseanfragen!
Rechtzeitig zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres (es entspricht dem Kalenderjahr) wird durch das Präsidium sowie durch die Geschäftsleitung des Amtsgerichts Rüsselsheim die Geschäftsverteilung erstellt.
Hierdurch ergeben sich die Dezernate der Richterinnen und Richter sowie der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und der einzelnen Abteilungen mit ihren Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einschließlich der Justizangestellten (Serviceeinheiten).
Sofern sich im Laufe des Jahres Veränderungen ergeben, wird der Geschäftsverteilungsplan entsprechend angepasst. Aus dem Geschäftsverteilungsplan lässt sich entnehmen, welcher Richter/in –Rechtspfleger/in in welcher Angelegenheit zuständig ist.
Das Amtsgericht Rüsselsheim verfügt über sechs Abteilungen, in denen die Rechtsangelegenheiten in Zivilsache, Strafsachen, Familiensachen , aber auch in allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Nachlasssachen, Betreuungssachen Grundbuchsachen u.a. bearbeitet und beschieden werden.
Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen die Gemeinde- und Stadtverwaltungen bzw. das Amtsgericht.
Örtliche Zuständigkeit:
Die Stadt Rüsselsheim mit den Stadtteilen Bauschheim und Königstädten
Ihr Draht zur hessischen Justiz
Telefon
Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
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