Für Antragsteller und/oder Antragsteller-Vertreter, die im größeren Umfang Mahnbescheidsanträge stellen, haben die Mahngerichte so genannte Kennziffern eingeführt. In einer Kennziffer können verschiedene Daten hinterlegt werden. So kann z.B. der Antragsteller, der Prozessbevollmächtigte, die Bankverbindung und/oder eine Einzugsermächtigung für die Gerichtskosten aufgenommen werden. Auch ist es dabei möglich, eine Versandadresse aufzunehmen, an die die Nachrichten des Gerichts geschickt werden, die aber nicht im Mahnbescheid angezeigt wird.
Hilfreich ist eine Kennziffer auch für Antragsteller, die gebühren- oder kostenbefreit sind. Dabei ist zusammen mit dem Kennziffernantrag auch ein Nachweis über die Gebühren- oder Kostenbefreiung einzureichen bzw. anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage die Befreiung beruht.
Auch können mit einer Kennziffer ggf. Monierungen vermieden werden, die bei bestimmten Konstellationen in der Firmenbezeichnungen immer wieder automatisch erfolgen (z.B. Monierung der Parteibezeichnung bei Inhaberzusätzen nach Firmenfortführungen u.a. ).
Hinweis:
Das Amtsgericht Hünfeld akzeptiert auch Kennziffern aus anderen Bundesländern. Dabei wird dabei auch der Ausbaugrad der Kennziffer übernommen. Eine hinterlegte Einzugsermächtigung für die Gerichtskosten des Mahnverfahrens wird nur dann berücksichtigt , wenn sie bundesweit erteilt wurde.
Die Beantragung einer Kennziffer ist GEBÜHRENFREI.
Im Mahnbescheidsantrag wird in die Zeilen 9 oder dem entsprechenden Feld beim Online-Mahnantrag lediglich die erteilte Kennziffer eingetragen.
Durch das gerichtliche Computersystem werden dann alle hinterlegten Angaben automatisch in den Mahn- und Vollstreckungsbescheid übernommen und gegebenenfalls die Gerichtskosten von dem dafür angegebenen Konto abgebucht.
Bevor Sie das nachstehende Formular verwenden, sollten Sie auch die elektronischen Eingänge im BeA oder EGVP prüfen, da das Amtsgericht Hünfeld die Belastungsübersichten seit dem 03.11.2021 auch elektronisch verschickt. Die Belastungsübersichten werden in der Regel immer am Mittwoch verschickt und stehen auch an diesem Tag in Ihrem Posteingang bereit. Nachstehendes Formular kann elektronisch per beA/EGVP oder per Fax an die Fax-Nummer 0611 327618-206 übermittelt werden.