Gerichtsvollzieherbezirke bei dem Amtsgericht Seligenstadt
Bezug: § 10 ff GVO i.V. mit § 3 GerVollzVO
Unter Aussetzung der Verfügung vom 09.12.2020 – 0262.234 – werden den bei dem Amtsgericht Seligenstadt tätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern seit 11.10.2021 folgende Bezirke zugewiesen:
Bezirk | Gerichtsvollzieherin/ Gerichtsvollzieher sowie Vertretung |
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Rodgau III (Stadtteil Nieder-Roden) Seligenstadt I (Kernstadt, mit Ausnahme der Sparkasse) |
Obergerichtsvollzieher 1. Vertreter: |
Rodgau IV (Stadtteil Weiskirchen) Rodgau V (Stadtteil Hainhausen) Mainhausen I und II (Ortsteile Zellhausen und Mainflingen) Rodgau II (Dudenhofen rechts von der Durchgangsstraße) |
Obergerichtsvollzieher 1. Vertreterin: |
Rodgau I (Stadtteil Jügesheim) |
Der Bezirk ist dem AG Dieburg zugeschlagen. Die Zuständigkeit richtet sich nach der dortigen Geschäftsverteilung. |
Seligenstadt II (Ortsteil Froschhausen) Seligenstadt III (Ortsteil Klein- Welzheim) Hainburg (Ortsteil Klein – Krotzenburg und Hainstadt) Rodgau II (Dudenhofen links von der Durchgangsstraße) |
Gerichtsvollzieherin 1. Vertreter: |
Sonstige Aufträge
Aufträge die Zustellungen durch die Post nach Orten außerhalb des Amtsgerichtsbezirks, Zustellungen durch Aufgabe zur Post sowie Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Gerichtsvollzieherbezirken erfordern, sofern der Antrag durch die Verteilungsstelle vermittelt wird, werden wie folgt verteilt:
Anfangsbuchstaben Zustellungsempfänger | Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher |
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A - I | Obergerichtsvollzieher Reusing |
J - R | Gerichtsvollzieherin Reichardt |
S - Z | Obergerichtsvollzieher Friedrich |
Maßgebend ist insoweit der Name des Zustellungsempfängers, bei mehreren Beteiligten der zuerst genannte Name.
Für Zustellungen an die Sparkasse Seligenstadt sind die genannten Gerichtsvollzieher*innen im monatlichen Wechsel gemäß einer gesonderten Liste zuständig.
Sprechstunden der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Seligenstadt
Sprechstunden im Geschäftszimmer für alle Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher:
Raum 25, Erdgeschoss, Klein - Welzheimer Strasse 1, 63500 Seligenstadt
- Obergerichtsvollzieher Reusing: Mittwoch 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Freitag 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Gerichtsvollzieherin Reichardt: Dienstag 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr und Freitag 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
- Obergerichtsvollzieher Friedrich: Dienstag 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Sprechstunden in den Geschäftszimmern der einzelnen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nach Vereinbarung:
- Obergerichtsvollzieher Armin Reusing
- Am Stegleiter 12, 63776 Mömbris-Hohl
Telefon: +49 6029 8958 - Obergerichtsvollzieher Rüdiger Friedrich
Ginkgoring 32, 63533 Mainhausen
Telefon: +49 6182 9607870 - Gerichtsvollzieherin Nicole Reichardt
Spessartstraße 46, 63512 Hainburg
Telefon: +49 178 3297793 oder
Telefon: +49 6182 9479083
Telefax: +49 6182 9479084
Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.