Davon profitieren Justiz und Kunden gleichermaßen: Das Elektronische Grundbuch steht den Mitarbeitern in den Grundbuchämtern für die Sachbearbeitung unmittelbar am PC zur Verfügung. Neue Eintragungen erfolgen nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch und sind sofort zur Einsichtnahme verfügbar.
Bisher für die Lagerung von Grundbuchbänden benötigte Büroflächen werden frei und können anderen Nutzungen zugeführt werden. Aktentransporte innerhalb der Gerichte werden reduziert.
Das "Automatisierte Abrufverfahren" ermöglicht nunmehr die Online-Einsicht in das Elektronische Grundbuch.
Das "uneingeschränkte Abrufverfahren" steht Behörden und insbesondere Notaren zur Verfügung.
Weiteren Interessenten - etwa Rechtsanwälten, Banken und Versicherungen - kann unter Beachtung zusätzlicher Anforderungen, wie der jeweils erforderlichen Darlegung eines berechtigten Interesses, ebenfalls die Teilnahme am "eingeschränkten Abrufverfahren" ermöglicht werden.
Grundbuchauszüge, nunmehr als "einfache oder amtliche Ausdrucke" bezeichnet, können von den Grundbuchämtern erheblich schneller erstellt und versandt werden.
Der technische Betrieb des EGB-Rechenzentrums liegt in der Hand der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Hünfeld. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Fachgebiet Registerverfahren und der HZD gewährleistet den reibungslosen Einsatz und Betrieb der Anwendung SolumSTAR und des „Automatisierten Abrufverfahrens" SolumWEB.
Meilensteine - Projekt Elektronisches Grundbuch
Monat/Jahr | Meilenstein |
---|---|
1999 | Gründung der Projektgruppe EGB |
06.2000 | Testbetrieb Scan-Zentrale |
01.2001 | Präsentation zum Abrufverfahren für Notare |
03.2001 | Testbetrieb Automatisiertes Abrufverfahren |
08.2001 | Echtbetrieb Automatisiertes Abrufverfahren |
09.2004 | Abschluss der Umstellungsphase |
12.2004 | Testbetrieb der Schnittstelle zu den Bodenmanagementbehörden |
10.2005 | Einführung der Schnittstelle zu den Bodenmanagementbehörden |
09.2008 | Einführung SolumWEB für externe Kunden über Internetzugang |