Die nach § 5a Abs. 3 Satz 2 des Deutschen Richtergesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Juristischen Ausbildungsordnung (JAO) - GVBl. I 2004, S. 316-, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 06.09.2019 (GVBl. S. 232) - vorgesehenen Gerichtspraktika im Rahmen der praktischen Studienzeiten für Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften sollen im Jahr 2025 stattfinden in der Zeit
- 24.02.2025 bis 23.03.2025 und
- 02.09.2025 bis 01.10.2025
bei
- dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13-14, 64283 Darmstadt
- dem Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
- dem Landgericht Fulda, Am Rosengarten 4, 36037 Fulda
- dem Landgericht Gießen, Ostanlage 15, 35390 Gießen
- dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
- dem Landgericht Kassel, Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel
- dem Landgericht Limburg a. d. Lahn, Schiede 14, 65549 Limburg a. d. Lahn
- dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
- dem Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
- dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16, 63065 Offenbach am Main.
Die praktischen Studienzeiten finden ausschließlich nach den Bestimmungen der JAO statt, die für alle Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme ihres Studiums gleichermaßen gelten.
Zum Gerichtspraktikum zugelassen werden können Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft nach Beendigung (der Vorlesungszeiten) ihres zweiten Fachsemesters.
Erforderlich ist die Anmeldung auf einem besonderen Formblatt (HJV 221) - siehe Downloadbereich -, das auch bei den Fachbereichen der hessischen Universitäten erhältlich ist. Wer an einer außerhessischen Universität studiert, kann sich auch formlos anmelden.
Die Anmeldung ist an das Landgericht zu richten, in dessen Bezirk die Studentin oder der Student den ersten Wohnsitz hat; wer im Bezirk des Amtsgerichts Offenbach am Main wohnt, hat sich dort anzumelden. Ist ein Wohnort im Land Hessen nicht vorhanden, ist der Studienort maßgebend.
Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie
- für den Frühjahrstermin bis zum 01.12.2024
- für den Herbsttermin bis zum 15.05.2025
bei dem Gericht eingehen.
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Praktikum. Die Entscheidung über die Zulassung zum Gruppenpraktikum wird spätestens vier Wochen vor dessen Beginn bekannt gegeben. Bewerben sich mehr Studentinnen und Studenten um die Teilnahme an einem Gruppenpraktikum als Teilnehmerplätze vorhanden sind, sollen höhere Semester bevorzugt berücksichtigt werden, ebenso solche Personen, für die die Ablehnung eine besondere Härte im Sinne des § 2 der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren vom 30. November 2007 (GVBl. I, S. 829), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2015 (GVBl. S. 594), darstellen würde. Die Härtegründe sind in einem besonderen Antrag darzulegen und – soweit möglich – durch Urkunden nachzuweisen. Im Übrigen werden die Teilnehmerplätze ausgelost, soweit sie nicht bereits aus der Mitte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an besonderen vorbereitenden Lehrveranstaltungen der Universitäten durch die richterlichen Leiterinnen und Leiter der Veranstaltungen vergeben worden sind. Reichen die vorhandenen Praktikumsplätze in einem Landgerichtsbezirk nicht aus, können Bewerberinnen und Bewerber mit ihrer Zustimmung in einen anderen Landgerichtsbezirk überwiesen werden.
Vordrucke und Merkblätter zu den praktischen Studienzeiten finden Sie auf den Internetseiten des Justizprüfungsamts HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.