Örtliche Zuständigkeit
Zum Bezirk des Amtsgericht Bensheim gehören folgende Städte und Gemeinden:
- Stadt Bensheim
mit den Stadtteilen Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen, Zell, Fehlheim, Schwanheim, Langwaden, Gronau - Stadt Heppenheim
mit den Stadtteilen Ober-Laudenbach, Mittershausen, Scheuerberg, Erbach, Unter-Hambach, Ober-Hambach, Kirschhausen, Sonderbach, Walderlenbach, Igelsbach - Stadt Lorsch
(außer Gerichtsvollzieherangelegenheiten, hier Zuständigkeit des Amtsgerichts Lampertheim) - Stadt Zwingenberg
mit dem Stadtteil Rodau - Gemeinde Einhausen
- Gemeinde Lautertal
mit den Ortsteilen Beedenkirchen, Knoden, Raidelbach, Schannenbach, Elmshausen, Gadernheim, Lautern, Raidelbach, Reichenbach, Schmal-Beerbach, Staffel.
Zuständigkeiten für Handels- und Vereinsregister-, Insolvenzgerichtssachen
Für Handels- und Vereinsregistersachen sowie Insolvenzssachen, die den Bezirk des Amtsgerichts Bensheim betreffen, ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig.
Zuständigkeit in Mahnsachen sowie Informationen zur hessischen Schuldnerkartei und Schufa-Auskünfte
Für alle aufgeführten Verfahren ist ist in Hessen ausschließlich das Amtsgericht Hünfeld zuständig.