Menschen im Gegenlicht gehen auf einer Straße.

Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Zum Bezirk des Amtsgericht Bensheim gehören folgende Städte und Gemeinden:

  • Stadt Bensheim
    mit den Stadtteilen Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen, Zell, Fehlheim, Schwanheim, Langwaden, Gronau
  • Stadt Heppenheim
    mit den Stadtteilen Ober-Laudenbach, Mittershausen, Scheuerberg, Erbach, Unter-Hambach, Ober-Hambach, Kirschhausen, Sonderbach, Walderlenbach, Igelsbach
  • Stadt Lorsch
    (außer Gerichtsvollzieherangelegenheiten, hier Zuständigkeit des Amtsgerichts Lampertheim)
  • Stadt Zwingenberg
    mit dem Stadtteil Rodau
  • Gemeinde Einhausen
  • Gemeinde Lautertal
    mit den Ortsteilen Beedenkirchen, Knoden, Raidelbach, Schannenbach, Elmshausen, Gadernheim, Lautern, Raidelbach, Reichenbach, Schmal-Beerbach, Staffel.

Zuständigkeiten für Handels- und Vereinsregister-, Insolvenzgerichtssachen

Für Handels- und Vereinsregistersachen sowie Insolvenzssachen, die den Bezirk des Amtsgerichts Bensheim betreffen, ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig.

Zuständigkeit in Mahnsachen sowie Informationen zur hessischen Schuldnerkartei und Schufa-Auskünfte

Für alle aufgeführten Verfahren ist ist in Hessen ausschließlich das Amtsgericht Hünfeld zuständig.