Zwei Personen sitzen sich an einem mit Schriftgut beladenen Schreibtisch gegenüber, auf dem eine Justitia-Statue steht.

Beratungshilfe

Durch Beratungshilfe bekommen Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erteilt das Gericht einen Berechtigungsschein, mit dem Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden können. Sie können sich auch direkt an einen Rechtsanwalt wenden mit der Bitte, dass er für Sie den Antrag auf Beratungshilfe bei Gericht einreicht.

Der Antrag auf Beratungshilfe ist bei Ihrem zuständigen (Wohnort-)Amtsgericht zu stellen. Sie können den Antrag entweder selbst bei Gericht einreichen oder wenden sich an einen Anwalt Ihrer Wahl mit der Bitte, den Antrag für Sie einzureichen.

Achtung: In dem Fall ist der Antrag spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit zu stellen.
Wollen Sie den Antrag selbst an das Amtsgericht richten, senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit einer Kopie der Belege über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben an das Amtsgericht Darmstadt.

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 5-10 Tagen rechnen.
Die Entscheidung wird Ihnen per Post zugesandt.
Beachten Sie außerdem unser Merkblatt zur Beratungshilfe.

Beachten Sie unser Merkblatt zur Beratungshilfe.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, direkt einen Rechtsanwalt zu beauftragen und den Antrag schriftlich binnen vier Wochen nach der Erstberatung zu stellen. Alternativ kann der Antrag nach vorheriger Online-TerminvereinbarungÖffnet sich in einem neuen Fenster persönlich bei Gericht gestellt werden. Erscheinen Sie bitte erst 10 Minuten vor Ihrem Termin und bringen Sie dazu die im Merkblatt zur Beratungshilfe aufgeführten Unterlagen mit.

Die Voraussetzungen sind im Wesentlichen:

  • Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Vermögen
    Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Ihnen nicht mehr als der Sozialhilfesatz zur Verfügung steht.
     
  • Eine Rechtsberatung ist notwendig.

    Dies ist beispielsweise nicht der Fall, wenn die Angelegenheit unproblematisch selbst geregelt werden kann. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie zunächst selbst versuchen, die Sache mit der Gegenpartei zu klären. Vorhandene Nachweise (z.B. Briefe oder E-Mails) sind dem schriftlichen Antrag auf Beratungshilfe beizufügen bzw. bei Antragstellung vorzulegen.

    Notwendig ist die Rechtsberatung ebenfalls nicht, wenn Ihnen andere zumutbare und kostengünstigere Hilfemöglichkeit zur Verfügung stehen. Dies können z.B. die Schuldnerberatungsstelle, die Verbraucherzentrale, der Mieterverein oder das Jugendamt sein.
     
  • Es handelt sich um eine außergerichtliche Angelegenheit.

    Ist schon ein gerichtliches Verfahren anhängig, kann keine Beratungshilfe mehr gewährt werden. In diesem Fall können Sie unter Umständen Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.
     
  • In der Angelegenheit ist Beratungshilfe bisher weder gewährt noch durch das Gericht versagt worden.

Die Erteilung des Berechtigungsscheins ist grundsätzlich kostenlos. Aber der Rechtsanwalt, den Sie aufsuchen, kann von Ihnen eine Gebühr von derzeit 15 Euro verlangen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserem Merkblatt zur Beratungshilfe.

  1. Der Schein wird Ihnen bei schriftlicher Antragstellung persönlich oder auf Ihren Wunsch auch an Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Beratungsperson per Post zugesandt.
     
  2. Wenn Sie in dringenden Fällen einen Termin zur persönlichen Antragstellung vereinbart haben, erhalten Sie den Berechtigungsschein direkt ausgehändigt.

Nein, der Schein ist für dieses rechtliche Problem unbegrenzt gültig.

Nein, das Gericht darf keine Rechtsberatung leisten – dies ist ausschließlich den rechtsberatenden Berufen, z. B. Rechtsanwälten, vorbehalten.

Nein, Sie können den Anwalt frei wählen.

Nein, die Bedürftigkeit wird immer im Einzelfall geprüft. Dabei werden die monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.