Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten insbesondere in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14- 18 Jahre alte Personen) und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat. Im Einzelfall kann das Gericht trotz des Ausschlusses der Öffentlichkeit durch gesondert zu treffende Entscheidung einzelne Personen oder einen bestimmten Personenkreis (zum Beispiel zu Ausbildungszwecken) zulassen.
Hauptverhandlungen in Strafsachen
Die Sitzungssäle im Gebäude B - Mathildenplatz 12und Gebäude D - Mathildenplatz 15 mit ihrer unterschiedlichen Größe können nur eine beschränkte Anzahl von Personen aufnehmen. Da häufig mehrere Schulklassen am gleichen Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, nehmen Sie bitte in der Woche vor dem beabsichtigten Besuch des Amtsgerichts Darmstadt mit der zuständigen Stelle telefonisch Kontakt auf. Hierbei kann abgeklärt werden, ob an einem bestimmten Tag geeignete Hauptverhandlungen angesetzt sind. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des Gerichts wird sich sodann notieren, wie viele Besucher sich angemeldet haben und im Einzelfall ein Gespräch mit dem Richter/der Richterin, der/die Hauptverhandlung leitet, vermitteln.
Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt sind, kann es immer wieder - z.B. wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten - zu Terminsverlegungen kommen. Es ist daher angezeigt, etwa 2 -3 Tage vor dem Hauptverhandlungstermin noch einmal mit dem Gericht telefonischen Kontakt aufzunehmen, ob die Hauptverhandlung stattfindet.
Am Hauptverhandlungstag sollten die Schülerinnen und Schüler ca. 15 Minuten vor Hauptverhandlungsbeginn an Gerichtsstelle anwesend sein, da es durch zwingend vorgeschriebene Eingangskontrollen zu Verzögerungen des Einlasses kommen kann. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn an Gerichtsstelle eintreffen. Da insbesondere die erforderliche Kontrolle von Schultaschen, Rucksäcken oder anderer Gepäckstücke einen erheblichen Zeitaufwand erfordert, sollten nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.
Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen
Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen (sie finden im Gebäude B - Mathildenplatz 12 statt) sind für Schulklassen erfahrungsgemäß von geringerem Interesse. Sollte im Einzelfall gleichwohl eine mündliche Verhandlung besucht werden sollen, empfiehlt es sich auch hier mit dem Gericht rechtzeitig vor dem ins Auge gefassten Termin Kontakt aufzunehmen.
Kontaktstellen für Schulklassen
Strafsachen
- Sachgebietsleitung
Telefon: +49 6151 992 - 5299 - Stellvertretung
Telefon: +49 6151 992 - 5237
Zivilsachen
- Sachgebietsleitung
Telefon: +49 6151 992 - 4379 - Vertretung
Telefon: +49 6151 992 - 4261