Justitia

Kassenautomat

Zum Vollzug des baren Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlung) wurde am Gerichtsstandort Darmstadt ein Kassenautomat aufgestellt. Er befindet sich im 1. OG oberhalb des Eingangsbereiches des Justizneubaus Mathildenplatz 15 (Gebäude D) neben der Servicestelle. Mit Inbetriebnahme wurde auch der Kassenschalter beim Amtsgericht Darmstadt geschlossen.

Mit Hilfe von Barcodes können Sie an diesem Automaten während der Öffnungszeiten des Gebäudes (Montag – Donnerstag: 07:30 Uhr – 16:00 Uhr; Freitag 07:30 Uhr – 14:30 Uhr) Ein- und Auszahlungen vornehmen. Die Barcodes sind auf den Kostenrechnungen/Ratenzahlungsmitteilung aufgedruckt. Bitte denken Sie daher daran, dass Sie Ihre Kostenrechnung/Ihre Ratenzahlungsbewilligung mitbringen, die Sie begleichen möchten.

Für bestimmte, häufig vorkommende, Vorgänge ist am Kassenautomat ein Self-Service eingerichtet, über den Sie einfach und komfortabel die Kosten für Grundbuchauszüge, Registerausdrucke, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse – sofern bei einem Gericht in Hessen beantragt -, Apostillen sowie Negativbescheinigungen beim Insolvenzgericht einzahlen können.

Sollten Sie, z.B. zur Einzahlung von Verfahrensvorschüssen, einen Gebührenstempler benötigen, kann Ihnen dieser direkt gegenüber vom Kassenautomaten von der Servicestelle erstellt werden. Die Servicestelle ist Ihnen auch bei der Bedienung des Automaten behilflich. Bitte beachten Sie hierfür die Öffnungszeiten der Servicestelle!

Am Kassenautomaten ist sowohl die Barzahlung als auch die Zahlung mit EC- und Kreditkarte möglich.

Hinweise:

  • Bitte bringen Sie Ihre Kostenrechnung/Ratenbewilligung mit! Die darauf befindlichen Barcodes werden vom Kassenautomaten eingelesen, um den Zahlungsvorgang einzuleiten.
  • Die Barcodes zur Auszahlung von Geldern sind nur am Tag der Erzeugung und am nächsten Werktag gültig!
  • Gebührenstempler können nur während der Öffnungszeiten der Servicestelle erstellt werden. Die Servicestelle ist von Montag bis Freitag zwischen 08:30 Uhr und 12:30 Uhr besetzt.