Zuständigkeit im Allgemeinen
Das Amtsgericht Darmstadt ist örtlich zuständig für die kreisfreie Stadt Darmstadt sowie für alle Städte und Gemeinden des ehemaligen Landkreises Darmstadt und zwar für
- Alsbach-Hähnlein
- Bickenbach
- Darmstadt
- Erzhausen
- Griesheim
- Messel
- Modautal
- Mühltal
- Ober-Ramstadt
- Pfungstadt
- Roßdorf
- Seeheim-Jugenheim
- Weiterstadt
Besondere Zuständigkeitsregelungen
A. Zuständigkeitskonzentration
- In Strafsachen
In Strafsachen ist das Amtsgericht Darmstadt über seinen eigenen Bezirk hinaus auch als Schöffen- und Jugendschöffengericht für den Bezirk des Amtsgerichts Langen zuständig. - Personenstandssachen
In Personenstandsverfahren ist das Amtsgericht Darmstadt für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Darmstadt zuständig. - Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister
Das Amtsgericht Darmstadt ist über seinen Bezirk hinaus in diesen Angelegenheiten gemeinsames Registergericht für die Amtsgerichtsbezirke Bensheim, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Michelstadt und Rüsselsheim. - Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Darmstadt ist gemeinsames Insolvenzgericht für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Darmstadt mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Offenbach, Langen und Seligenstadt. Für diese Bezirke ist das Amtsgericht Offenbach als Insolvenzgericht zuständig.
B. Zentrale Gerichte in Mahnsachen und Führung des Partnerschaftsregisters
- Zentrales Mahngericht (Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Mahnbescheiden) für Hessen ist das
Amtsgericht Hünfeld
- Mahnabteilung -
Am Anger 4
36088 Hünfeld
Telefon: +49 6652 600 - 01
Telefax: +49 6652 600 - 222
- Zentrales Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister wird in Hessen zentral geführt beim
Amtsgericht Frankfurt am Main
Registerabteilung - Abt. 70
Gerichtsgebäude A - Zimmer 280
Heiligkreuzgasse 34
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 2022
Telefax: +49 69 1367 - 6565