Bezirksübertragung für den Stadtteil Jügesheim (Stadtteil der Stadt Rodgau) im Amtsgerichtsbezirk Seligenstadt
Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat mit Verfügung vom 12.08.2024 (2344 E – II/2 – 2351/24) bestimmt, dass mit Wirkung vom 01.10.2024 bis auf weiteres der Gerichtsvollzieherdienst für den Stadtteil Jügesheim (Stadtteil der Stadt Rodgau) im Amtsgerichtsbezirk Seligenstadt dem Gerichtsvollzieherdienst des Amtsgerichts Dieburg zugeteilt wird.
Anträge, Anfragen und Mitteilungen sind insoweit unverändert an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Seligenstadt zu richten.
Bezirksübertragung für Teile des Innenstadtbezirks der Stadt Darmstadt und für den Ortsteil Gundernhausen der Gemeinde Rossdorf im Amtsgerichtsbezirk Darmstadt
Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat mit Verfügung vom 10.03.2025 (2344 E – II/2 – 965/25) bestimmt, dass mit Wirkung vom 10.03.2025 bis auf weiteres der Gerichtsvollzieherdienst für Teile des Innenstadtbezirks der Stadt Darmstadt (Straßen folgender Stadtteile: Lichtwiese, Woogs- und Paulusviertel – Straßenverzeichnis gemäß Anlage 3 des Geschäftsverteilungsplans für Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Dieburg - im Amtsgerichtsbezirk Darmstadt dem Gerichtsvollzieherdienst des Amtsgerichts Dieburg zugeteilt wird.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat weiter mit Verfügung vom 12.03.2025 (2344 E – II/2 – 987/25) bestimmt, dass mit Wirkung vom 12.03.2025 bis auf weiteres der Gerichtsvollzieherdienst für den Ortsteil Gundernhausen der Gemeinde Rossdorf (Straßen des Ortsteils Gundernhausen – Straßenverzeichnis gemäß Anlage 4 des Geschäftsverteilungsplans für Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Dieburg - im Amtsgerichtsbezirk Darmstadt dem Gerichtsvollzieherdienst des Amtsgerichts Dieburg zugeteilt wird.
Anträge, Anfragen und Mitteilungen sind insoweit unverändert an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Darmstadt zu richten.