Hand einer Person in Geschäftskleidung hält eine Akte.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

Veröffentlichung einer Bezirksübertragung im Gerichtsvollzieherdienst

Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat mit Verfügung vom 12.08.2024 (2344 E – II/2 – 2351/24) bestimmt, dass mit Wirkung vom 01.10.2024 bis auf weiteres der Gerichtsvollzieherdienst für den Stadtteil Jügesheim (Stadtteil der Stadt Rodgau) im Amtsgerichtsbezirk Seligenstadt dem Gerichtsvollzieherdienst des Amtsgerichts Dieburg zugeteilt wird.

Anträge, Anfragen und Mitteilungen sind insoweit unverändert an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Seligenstadt zu richten.

Dieburg, den 27.09.2024

Hinweis:

Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.