Die Struktur unseres heutigen Gerichtsaufbaus beruht auf dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.01.1877, das als eines der sog. Reichsjustizgesetze zum 01.10.1879 in Kraft getreten ist. Seit dieser Zeit gibt es die Amtsgerichte, wie wir sie heute kennen.
Zuvor gab es in Hessen auf der unteren Ebene die Landgerichte, die nach den napoleonischen Wirren 1821 geschaffen worden waren. Die Stadt Dieburg wurde damals Amtssitz der Verwaltung im neu geschaffenen Landratsbezirk. Das Landgericht kam aber zum Leidwesen der Dieburger nach Umstadt. Dort gab es das stattliche Renaissance-Rathaus, in dem von alters her das Gericht getagt hatte. Die Aufteilung des Kreissitzes einerseits und des Gerichtssitzes andererseits, die ein Anliegen von Großherzog Ludewig I. war, erschien damals als eine gerechte Lösung, die den Umstädtern gefiel. Dies sollte sich allerdings als Irrtum herausstellen.
Bei der Aufteilung blieb es auch, als 1879 die Amtsgerichte geschaffen wurden. Die Umstädter weigerten sich zunächst, dem Verlangen der Regierung nachzugeben, ein neues, modernes Gerichtsgebäude zu erstellen, denn sie hatten ja ihr schönes Rathaus, das allerdings baulich etwas marode war. Flugs boten die Dieburger der Großherzoglichen Regierung an, in die Bresche zu springen, wenn nur der Gerichtssitz in die Kreisstadt wechsele. Aber daraus wurde nichts, weil die Umstädter sich nach vielen Querelen doch noch zu einem Neubau entschlossen. Sie wähnten sich nun am Ziel. Wer sollte ihnen jetzt den Gerichtssitz noch streitig machen? Sie sollten sich damit zum wiederholten Mal irren.
Denn die Stadt Dieburg gab nicht auf. Sie nahm kurz vor der Jahrhundertwende einen neuen Anlauf. Ihr Bürgermeister Krausmann – ein wendiger Mann mit Verhandlungsgeschick – trug der Regierung Argumente vor, die letztlich den Erfolg brachten. Er wies auf die widrigen Verkehrsverhältnisse im Landkreis hin, vor allem auf die fehlende Anbindung Groß-Umstadts an den Raum Dieburg und Umgebung. Wer von dort aus zum Amtsgericht wollte, musste einen zeitraubenden Umweg über Babenhausen in Kauf nehmen. Justizminister Ditmar befürwortete daher das Anliegen der Dieburger trotz heftiger Umstädter Proteste.
Nun war das Eis gebrochen. Am 12.03.1903 bewilligte die Zweite Ständekammer mit den Stimmen des Zentrums und der Sozialdemokraten die finanziellen Mittel für den Neubau eines Amtsgerichts in Dieburg. Diese Entscheidung nahmen die Dieburger Bürger mit großer Freude auf. In der örtlichen Zeitung wird von „Flaggenschmuck und Böllerschüssen“ in der Stadt berichtet, während es in Groß-Umstadt ein Heulen und Zähneklappern gab.
1905 war der architektonisch schöne, am Jugendstil orientierte Neubau des Gerichts im ehemaligen Pfarrgarten der katholischen Kirche erstellt. Die geplante Einweihungsfeier zum 01.07.1905 fiel allerdings aus nicht bekannten Gründen ins Wasser. Man begann stillschweigend mit der Arbeit. Das Gericht war fortan für folgende Orte zuständig: Dieburg, Groß- und Klein-Zimmern, Münster, Altheim, Ober-Roden, Messenhausen, Eppertshausen, Nieder-Roden und Gundernhausen, ein Bezirk mit insgesamt 18.808 Gerichtseingessenen. Der erste Leiter wurde Oberamtsrichter Pullmann aus Groß-Zimmern, der zuvor in Altenstadt gearbeitet hatte.
Was die Dieburger damals nicht für möglich gehalten hatten: Kaum waren 20 Jahre vergangen, da sollte das Gericht schon wieder aufgelöst werden. Der Weimarer Staat musste sparen. Der Beamtenapparat sollte abgebaut, der marode Haushalt saniert werden.
Die Landesregierung hatte sich aber getäuscht, wenn sie glaubte, ein noch nicht lange bestehendes Gericht sei leicht wieder aufzulösen. Denn in Dieburg wurde seit Jahrhunderten in unterschiedlicher Form Gericht gehalten. Es gab das ehrwürdige Land- und Centgericht im Vorort Altenstadt, das Steinwegergericht in der Vorstadt, das Königsgericht am Markttag, das Hönesgericht im freien Feld zwischen Altenstadt und Semd gelegen, um nur die Wichtigsten zu nennen. Diese Tradition wollten sich die Dieburger nicht nehmen lassen.
Rasch organisierten engagierte Stadtbürger eine Protestkundgebung im Mainzer Hof, die unter dem Motto stand: „Dieburg hab Acht; es rast die See und will ein Opfer haben!!“ Der Protest wirkte. Das Amtsgericht war gerettet.
Das Jahr 1968 brachte eine bedeutsame Änderung der Gerichtsorganisation. Der Gesetzgeber bestimmte, dass die Amtsgerichte ihren Sitz in der Kreisstadt haben sollten. Dies bedeutete die Auflösung der Amtsgerichte Groß-Umstadt und Reinheim. Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Dieburg war nunmehr mit dem Landkreis identisch. Diese Aufblähung brachte allerdings erhebliche Raumprobleme mit sich, mit denen sich der damalige Amtsgerichtsdirektor Loeber herum zu schlagen hatte. Neben dem Hauptgebäude gab es vier Zweigstellen in der Stadt. Immerhin war ein Neubau geplant, der 1981 auf dem ehemaligen Gelände der Erlesmühle in Dieburg eingeweiht wurde.
Schon zuvor war Günther Keim Direktor des Amtsgerichts geworden. Keim war der rechte Mann am rechten Platz. Ihm gelang es, den damals drohenden Verlust des Schöffengerichts in Dieburg abzuwenden. Er beließ es nicht bei schriftlichen Eingaben, sondern suchte die maßgeblichen Politiker auf und lud sie nach Dieburg ein, um ihnen an Ort und Stelle zu zeigen, dass das Schöffengericht in Dieburg gut aufgehoben war. Der Erfolg gab ihm Recht. Sein besonderes Verdienst war die Herausgabe einer Festschrift zum 75-jährigen Bestehen des Amtsgerichts, die mit ihren fundierten historischen Recherchen einen umfassenden Überblick über die gerichtliche Entwicklung im Dieburger Land gibt.
Seit 1994 leitete der jetzige Präsident des Landgerichts Darmstadt Günther Huther das Gericht, dem er seit seiner Zeit als Referendar verbunden war. Als er 2004 zum Landgericht Wiesbaden als dessen Präsident wechselte, trat Herr Amtsgerichtsdirektor Joachim Blaeschke an die Spitze des Gerichts. Mit seiner Berufung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Darmstadt im Frühjahr 2010 verabschiedete sich Herr Blaeschke von Dieburg.
Sein Nachfolger im Amt des Direktors war seit dem 01.08.2010 Herr Frank Richter.
Mit dessen Ernennung zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Frankfurt im Jahr 2017 übernahm Herr Ernst Porschitz die Leitung des Gerichts, der zuvor über Jahre hinweg die Geschicke des Gerichts als dessen stellvertretender Direktor mitbestimmte. In die Amtszeit von Ernst Porschitz fiel unter anderem die energetische Sanierung des Gerichtsgebäudes (COME-Projekt des Landes Hessen).
Am 01.10.2020 trat Ernst Porschitz in den Ruhestand. Seit dem 15.06.2021 ist Philipp Müller Direktor des Amtsgerichts Dieburg.