Rote Turnschuhe, ein roter Rucksack, Stifte und Hefte liegen auf einem grünen Bodenbelag.

Besuch von Schulklassen

Es ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig vor einem beabsichtigten Besuch des Amtsgerichts Groß-Gerau mit diesem telefonisch Kontakt aufzunehmen. Hierbei kann abgeklärt werden, ob an einem bestimmten Tag geeignete Hauptverhandlungen angesetzt sind. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des Gerichts wird sich sodann Ihre Kontaktdaten und wie viele Besucher sich angemeldet haben notieren.

Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt sind, kann es immer wieder - z.B. wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten - zu Terminsverlegungen kommen. Es ist daher angezeigt, etwa 2 - 3 Tage vor dem Hauptverhandlungstermin noch einmal mit dem Gericht telefonischen Kontakt aufzunehmen, ob die Hauptverhandlung wie geplant stattfindet.

Am Hauptverhandlungstag sollten die Schülerinnen und Schüler ca. 15 Minuten vor Hauptverhandlungsbeginn anwesend sein, da es durch zwingend vorgeschriebene Eingangskontrollen zu Verzögerungen des Einlasses kommen kann. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn eintreffen. Da insbesondere die erforderliche Kontrolle von Schultaschen, Rucksäcken oder anderen Gepäckstücken einen erheblichen Zeitaufwand erfordert, sollten nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.

Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten insbesondere in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14 - 18 Jahre alte Personen) und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat. Im Einzelfall kann das Gericht trotz des Ausschlusses der Öffentlichkeit durch gesondert zu treffende Entscheidung einzelne Personen oder einen bestimmten Personenkreis (zum Beispiel zu Ausbildungszwecken) zulassen.

Kontakt für den Besuch von Schulklassen:

Telefon: +49 6152 170 - 380