Menschen im Gegenlicht gehen auf einer Straße.

Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Der Bezirk des Amtsgerichts Lampertheim umfasst die folgenden Städte und Gemeinden:

  • Lampertheim, Stadt
    mit den Stadtteilen Hofheim, Neuschloss, Rosengarten und Hüttenfeld
  • Bürstadt, Stadt
    mit den Stadtteilen Riedrode und Bobstadt
  • Biblis, Gemeinde
    mit den Ortsteilen Wattenheim und Nordheim
  • Groß-Rohrheim, Gemeinde
  • Viernheim, Stadt

Zuständigkeiten für Handels- und Vereinsregister-, Insolvenzgerichtssachen

Für Handels- und Vereinsregistersachen sowie Insolvenzssachen, die den Bezirk des Amtsgerichts Lampertheim betreffen, ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig.

Zuständigkeit in Mahnsachen

Für das gerichtliche Mahnverfahren ist in Hessen ausschließlich das Amtsgericht Hünfeld zuständig.