Örtliche Zuständigkeit
Der Bezirk des Amtsgerichts Lampertheim umfasst die folgenden Städte und Gemeinden:
- Lampertheim, Stadt
mit den Stadtteilen Hofheim, Neuschloss, Rosengarten und Hüttenfeld - Bürstadt, Stadt
mit den Stadtteilen Riedrode und Bobstadt - Biblis, Gemeinde
mit den Ortsteilen Wattenheim und Nordheim - Groß-Rohrheim, Gemeinde
- Viernheim, Stadt
Zuständigkeiten für Handels- und Vereinsregister-, Insolvenzgerichtssachen
Für Handels- und Vereinsregistersachen sowie Insolvenzssachen, die den Bezirk des Amtsgerichts Lampertheim betreffen, ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig.
Zuständigkeit in Mahnsachen
Für das gerichtliche Mahnverfahren ist in Hessen ausschließlich das Amtsgericht Hünfeld zuständig.