Blick aus der Vogelperspektive auf ein ländliches Wohngebiet.

Öffentliche Versteigerungen von Immobilien (Häuser, Grundstücke und Eigentumswohnungen)

Das Amtsgericht Langen (Hessen) ist zuständig für Objekte in:

  • Langen (Hessen)
  • Dreieich (Sprendlingen, Götzenhain, Buchschlag, Dreieichenhain und Offenthal)
  • Egelsbach
  • Rödermark (Ober-Roden, Urberach, und Messenhausen)

Ergänzend zu dem unten verlinkten Merkblatt „Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten“ weist das Amtsgericht Langen (Hessen) auf Folgendes hin:

  1. Es wird empfohlen, am Tage vor dem Versteigerungstermin bei dem Versteigerungsgericht anzufragen (telefonisch unter +49 6103 591 - 413), ob der Termin voraussichtlich stattfinden wird, denn der Termin könnte inzwischen trotz Veröffentlichung abgesetzt sein. Einstellung des Verfahrens und Terminsabsetzung können allerdings auch noch im Termin selbst erfolgen.
     
  2. Die öffentliche Beglaubigung einer Bietvollmacht wird durch das Ortsgericht oder einem Notar vorgenommen.
     
  3. Für den Fall der Sicherheitsleistung durch Überweisung hat diese auf das Konto der Gerichtskasse Frankfurt am Main, IBAN DE73 5005 0000 0001 0060 30 bei der Landesbank Hessen – Thüringen Girozentrale zu erfolgen. Es ist zwingend notwendig bei der Überweisung das Kassenzeichen des betreffenden Verfahrens anzugeben, dieses ergibt sich aus der Veröffentlichung oder wird Ihnen auf Nachfrage mitgeteilt. Das Kassenzeichen gilt nur für dieses Verfahren und darf nicht für die Zahlung von Sicherheitsleistungen in anderen Zwangsversteigerungsverfahren verwendet werden. Der Überweisungsträger genügt zum Nachweis der geleisteten Zahlung nicht, sollte jedoch vorsorglich im Termin mitgebracht werden.
     
  4. Zwischen der Zuschlagserteilung und dem Verteilungstermin liegen in der Regel etwa sechs bis acht Wochen.
     
  5. Zwei Beispiele der Kosten, die auf den Ersteher zukommen:

    A) bei einem Meistgebot von 80.000,00 €

    a) Gebühr für die Erteilung des Zuschlags:             432,50 €
    b) Eintragungskosten des Grundbuchamtes:          240,90 €
    c) Grunderwerbssteuer (unverbindlich 6 %)             4.800,00 €

    B) bei einem Meistgebot von 350.000,00 €

    a) Gebühr für die Erteilung des Zuschlags:             1.455,50 €
    b) Eintragungskosten des Grundbuchamtes:          753,50 €
    c) Grunderwerbssteuer (unverbindlich 6 %)             21.000,00 €
  6. Falls Sie als Bietinteressent Fragen zu einem anberaumten Versteigerungstermin haben, können Sie sich vorab an das Vollstreckungsgericht unter der Telefonnummer +49 6103 591 - 413 wenden.