Örtliche Zuständigkeit
- Das Amtsgericht Michelstadt ist örtlich zuständig für alle Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises.
- Die sachliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan.
- Darüber hinaus gibt es besondere Zuständigkeiten (siehe unten).
Zuständigkeitskonzentration
- Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister
Das Amtsgericht Darmstadt ist über seinen Bezirk hinaus in diesen Angelegenheiten gemeinsames Registergericht für die Amtsgerichtsbezirke Bensheim, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Michelstadt und Rüsselsheim. - Personenstandssachen
In Personenstandsverfahren ist das Amtsgericht Darmstadt für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Darmstadt zuständig. - Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Darmstadt ist gemeinsames Insolvenzgericht für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Darmstadt mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Offenbach, Langen und Seligenstadt. Für diese Bezirke ist das Amtsgericht Offenbach als Insolvenzgericht zuständig.
Zentrale Gerichte in Mahnsachen und Führung des Partnerschaftsregisters
Zentrales Mahngericht ist das
Amtsgericht in Hünfeld.
Das Partnerschaftsregister wird bei dem
Amtsgericht Frankfurt am Main geführt.