Menschen im Gegenlicht gehen auf einer Straße.

Zuständigkeit

Beratungshilfe

Beim Amtsgericht Offenbach am Main können Personen Beratungshilfe beantragen, die im Amtsgerichtsbezirk wohnhaft sind (nicht in Rodgau, Rödermark, Dreieich).
Zum Amtsgerichtsbezirk zählen folgende Städte und Gemeinden:

  • Offenbach am Main
  • Heusenstamm
  • Obertshausen
  • Mühlheim am Main
  • Neu-Isenburg
  • Dietzenbach

Insolvenzgericht

Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichtes Offenbach am Main umfasst folgende Städte/Gemeinden:

  • Offenbach am Main
  • Dietzenbach
  • Dreieich
  • Egelsbach
  • Hainburg
  • Heusenstamm
  • Langen
  • Mainhausen
  • Mühlheim am Main
  • Neu-Isenburg
  • Obertshausen
  • Rodgau
  • Rödermark
  • Seligenstadt

Registergericht

Das Amtsgericht Offenbach am Main ist als Registergericht zuständig für den Amtsgerichtbezirk Offenbach am Main, Langen (Hessen) und Seligenstadt.
In dieser Abteilung wird das Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister geführt. Das Partnerschaftsregister wird bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main geführt.