Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
Bitte richten Sie Ihre Anträge an das
Amtsgericht Rüsselsheim
- Gerichtsvollzieherverteilungsstelle -
Johann-Sebastian-Bach-Straße 45
65428 Rüsselsheim am Main
Von dort aus wird Ihr Antrag an die zuständige Gerichtsvollzieherin oder den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.