Gebäudeansicht des Landgerichts Darmstadt.

Präsentation

Der 2.978,49 qkm große Landgerichtsbezirk Darmstadt ist mit über 1,5 Millionen Einwohnern in den Städten Darmstadt und Offenbach am Main, den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Groß-Gerau, Bergstraße und dem Odenwaldkreis der größte Landgerichtsbezirk in Hessen. Er umfasst die Amtsgerichtsbezirke Bensheim, Dieburg, Fürth/Odw., Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt, Rüsselsheim und Seligenstadt.

Die Amtsgerichtsbezirke Darmstadt und Offenbach am Main sind aufgrund ihrer Größe organisatorisch selbständig.

Am Landgericht selbst sind insgesamt ca. 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Darunter sind derzeit rund 100 Richter, 16 Rechtspfleger sowie 54 Bewährungs- und Gerichtshelfer, die in den Beratungsstellen in Darmstadt, Offenbach, Groß-Gerau und Bensheim tätig sind.

Bei dem Landgericht Darmstadt sind 24 Zivilkammern eingerichtet, die erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sowie Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen in Zivilsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bearbeiten. Außerdem gibt es sieben Kammern für Handelssachen, davon drei mit Sitz in Offenbach und eine Kammer für Baulandsachen.

Vierzehn (große) Strafkammern entscheiden über erstinstanzliche Strafsachen, darunter die Schwurgerichtskammer, Jugendkammer, Jugendschutzkammer und vier Kammern für Wirtschaftsstrafsachen. Außerdem gibt es eine Kammer für Bußgeldsachen und im Hinblick auf die im Bezirk gelegenen Justizvollzugsanstalten Darmstadt, Dieburg und Weiterstadt vier Strafvollstreckungskammern.

Fünf (kleine) Strafkammern sind zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Strafrichter und Schöffengerichte im Bezirk.

Alle zwei Monate werden über 30 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare eingestellt. Das Landgericht betreut so rund 400 Referendare von der Einstellung bis zum Ablegen der 2 juristischen Staatsprüfung.

Der Präsident des Landgerichts nimmt umfangreiche Verwaltungsaufgaben wahr.
Er hat die Dienstaufsicht über die Richter des Landgerichts und der Amtsgerichte des Bezirks, mit Ausnahme der Präsidialamtsgerichte Darmstadt und Offenbach am Main. Er übt auch die Dienstaufsicht über die im Bezirk ansässigen Notare aus: er hat in diesem Zusammenhang regelmäßig die Amtsgeschäfte zu prüfen oder Notarvertreter zu bestellen. Er ist außerdem zuständig für die Vereidigung und Verpflichtung von Dolmetschern und die Ermächtigung und Verpflichtung von Übersetzern sowie für die Legalisation von inländischen Urkunden.