Umrisse von Frauen und Männern im Gegenlicht in einem Raum mit hohen Fenstern.

Besuch einer Gerichtsverhandlung

Stand 24.03.2024

Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten insbesondere in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14 bis 18 Jahre alte Personen) und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.

Allgemeine Hinweise und Verhaltensregeln

Bitte beachten Sie zunächst die allgemeinen Hinweise und Verhaltensregeln für den Besuch einer Gerichtsverhandlung.

Hauptverhandlungen in Strafsachen finden in der Regel montags bis freitags in der ersten und zweiten Etage des Gerichtsgebäudes E (Hammelsgasse 1) statt. Welche Verhandlungen an einem konkreten Tag anstehen, können Sie den Aushängen vor den jeweiligen Sitzungssälen entnehmen. Dort ist auch jeweils angegeben, ob die Sitzung öffentlich ist.

Bitte beachten Sie, dass die meisten Hauptverhandlungen bereits um 9:00 Uhr oder um 9:30 Uhr beginnen.

Verhandlungsbesuche von Schulklassen

Auch Schulklassen werden gebeten, zunächst die vorstehenden allgemeinen Hinweise und Verhaltensregeln für den Besuch einer Gerichtsverhandlung zu beachten.

Hauptverhandlungen in Strafsachen

Da häufig mehrere Schulklassen am selben Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Besuch mit uns Kontakt aufzunehmen. Verwenden Sie hierfür bitte das im Download-Bereich zur Verfügung gestellte Formular, welches Sie am Computer ausfüllen und an die dort angegebene E-Mail-Adresse übersenden können (gegebenenfalls ist eine Zwischenspeicherung des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer erforderlich).

Nach unserer Antwort, die Sie ebenfalls per E-Mail erhalten, wird der Besuch der Klasse für die dort angegebenen Hauptverhandlungen vermerkt.

Um Schulklassen aus möglichst vielen Schulen berücksichtigen zu können, wird empfohlen, pro Woche jeweils nur eine Klasse aus einer Schule anzumelden.

Sollte die Klasse mehr als 25 Schülerinnen und Schüler umfassen, wird empfohlen, eine zweite Begleitperson einzuplanen, da in diesem Fall eine Aufteilung auf zwei unterschiedliche Sitzungssäle ggf. aus Platzgründen nötig wird.

Am Hauptverhandlungstag sollten die Schülerinnen und Schüler circa 30 Minuten vor Hauptverhandlungsbeginn am Gericht anwesend sein, da es durch zwingend vorgeschriebene Eingangskontrollen zu Verzögerungen des Einlasses kommen kann. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn am Gericht eintreffen. Da insbesondere die erforderliche Kontrolle von Schultaschen, Rucksäcken oder anderer Gepäckstücke einen erheblichen Zeitaufwand erfordert, sollten nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.

Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen

Verhandlungen in Zivilsachen sind für Schulklassen erfahrungsgemäß von geringerem Interesse. Sollte im Einzelfall gleichwohl der Besuch einer mündlichen Verhandlung (zum Beispiel in Mietsachen) gewünscht werden, empfiehlt es sich auch hier, mit dem Gericht rechtzeitig vor dem ins Auge gefassten Termin Kontakt aufzunehmen. Wenden Sie sich an die Verwaltungsgeschäftsstelle (Telefon: +49 69 1367 - 2266).