Geschäftsmann trägt Akten unter dem Arm.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

Jede Gerichtsvollzieherinnen bzw. jeder Gerichtsvollzieher ist meistens für mehrere Stadtbezirke zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz der Schuldnerin bzw. des Schuldners.

Die Zuständigkeit wird wie folgt ermittelt:

  1. Über das Straßenverzeichnis Frankfurt am Main müssen Sie zunächst den Stadtbezirk ermitteln.
  2. Aus der Geschäftsverteilung ist die oder der für den Stadtbezirk zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ersichtlich (grüne Tabellenspalte).
  3. Nähere Kontaktinformationen erhalten Sie über die Anschriften- und Telefonliste.

Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts hilft Ihnen gern bei weiteren Fragen.

Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggf. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
Eilige Aufträge richten Sie bitte direkt an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle.