Jede Gerichtsvollzieherinnen bzw. jeder Gerichtsvollzieher ist meistens für mehrere Stadtbezirke zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz der Schuldnerin bzw. des Schuldners.
Die Zuständigkeit wird wie folgt ermittelt:
- Über das Straßenverzeichnis Frankfurt am Main müssen Sie zunächst den Stadtbezirk ermitteln.
- Aus der Geschäftsverteilung ist die oder der für den Stadtbezirk zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ersichtlich (grüne Tabellenspalte).
- Nähere Kontaktinformationen erhalten Sie über die Anschriften- und Telefonliste.
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts hilft Ihnen gern bei weiteren Fragen.
Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggf. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
Eilige Aufträge richten Sie bitte direkt an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle.