Amtsgericht Frankfurt, Standort der Notruftaste für barrierefreies Betreten der Behörde

Hinweis für gehbehinderte Personen

Stand 28.07.2025

Amtsgericht Frankfurt, Standort der Ruftaste vor dem Gebäude

Hinweis zur Barrierefreiheit

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist über das Gerichtsgebäude E (Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main) barrierefrei zugänglich. Von hieraus gelangen Sie über einen Gebäudeübergang zu den benachbarten Gerichtsgebäuden A (Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main) und Gerichtsgebäude B (Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main).

Das Gerichtsgebäude A (Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main) ist bauhistorisch bedingt nicht barrierefrei erschlossen.

Gleiches gilt für das Gerichtsgebäude B (Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main).

Sofern Sie bei einem Besuch der Gerichtsgebäude A und B Unterstützung oder Hilfe benötigen, können Sie diese an einer Sprechstelle mit Klingel anfordern.

Diese befindet sich rechts neben dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes B in der Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main unterhalb des Amtsschildes.

Amtsgericht Frankfurt, Standort der Ruftaste am Gebäude