Für mobilitätseingeschränkte Personen befindet sich links neben dem Gemeinsamen Briefkasten der Frankfurter Justizbehörden am Fenstergitter eine Ruftaste,

Hinweis für gehbehinderte Personen

Stand 19.06.2020

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist für Menschen mit Gehbehinderungen über die Gebäude C und E über eine Rampe zu erreichen.

Das Gebäude A ist wegen der Eingangstreppen dieses mehr als 100 Jahre alten Gebäudes nicht direkt barrierefrei erreichbar.

Das Gebäude B weist an drei Stellen bis zu drei Stufen auf, bis der Aufzug erreicht werden kann.
Für mobilitätseingeschränkte Personen befindet sich links neben dem Gemeinsamen Briefkasten der Frankfurter Justizbehörden am Fenstergitter eine Ruftaste, über die zusätzliche Unterstützung angefordert werden kann.

Von den Gebäuden C und E gibt es erreichbare Übergänge in die Gebäude A und B. Diese befinden sich im Gebäude C im 2. Obergeschoss, im Gebäude E im 1. Obergeschoss.

Die Gebäude A, B, C und E sind mit Aufzügen ausgerüstet, die allerdings in den Gebäuden A und B eher versteckt sind. Neben den aushängenden Etagenplänen sind Ihnen die Pförtner gerne behilflich.