Hinweis zur Barrierefreiheit
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist über das Gerichtsgebäude E (Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main) barrierefrei zugänglich. Von hieraus gelangen Sie über einen Gebäudeübergang zu den benachbarten Gerichtsgebäuden A (Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main) und Gerichtsgebäude B (Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main).
Das Gerichtsgebäude A (Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main) ist bauhistorisch bedingt nicht barrierefrei erschlossen.
Gleiches gilt für das Gerichtsgebäude B (Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main).
Sofern Sie bei einem Besuch der Gerichtsgebäude A und B Unterstützung oder Hilfe benötigen, können Sie diese an einer Sprechstelle mit Klingel anfordern.
Diese befindet sich rechts neben dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes B in der Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main unterhalb des Amtsschildes.