Insolvenzverfahren werden im Gerichtsgebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main durchgeführt.
Örtliche Zuständigkeit
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main, einschließlich der Abteilung Höchst, mit folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Negativbescheinigungen zur Anmeldung eines Gewerbes
können per Post, Telefax oder E-Mail beantragt werden. Die E-Mail Adresse des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main lautet
insolvenzgericht@AG-Frankfurt.Justiz.Hessen.de.
Einen Antragsvordruck finden Sie unter dem Menüpunkt "
Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Frankfurt" im Abschnitt "Insolvenz".
Geschäftsverteilung
- Bei den Antragsverfahren richtet sich die Zuständigkeit nach den Buchstaben.
- Maßgeblich ist der Familienname des Schuldners/der Schuldnerin. Beim Beispiel Erik Mustermann wäre der Buchstabe M zuständig.
- Auch bei Firmen wie beispielsweise Erik Mustermann GmbH gilt der Buchstabe M.
- Bei eröffneten Verfahren wie z.B. 810 IN 30/92 K-15-2 richtet sich die Zuständigkeit nach der ersten Turnusziffer des Aktenzeichens (hier im Beispiel 15). Zuständig ist die Serviceeinheit 15 (nicht der Buchstabe K!).