Bereits seit Dezember 2019 bietet das Amtsgericht Frankfurt am Main die Durchführung von mündlichen Verhandlungen in Zivilsachen per Videokonferenz an. Dabei befinden sich die Richterin oder der Richter im Sitzungssaal und verhandeln mit den Parteivertretern, die über eine Videokonferenzanlage zugeschaltet werden. Diese Art der Verhandlung ermöglicht § 128a ZPO.
Die Entscheidung über die Anordnung einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz trifft die zuständige Richterin oder der zuständige Richter. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Videokonferenz besteht grundsätzlich nicht.
Technische Voraussetzungen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main bietet die Videoverhandlung auf folgenden technischen Plattformen an:
das Videokonferenzsystem des zentralen IT-Dienstleisters der hessischen Landesverwaltung
das Skypekonferenzsystem basierend auf Skype for Business.
Welche der beiden Plattformen jeweils zum Einsatz kommt, können Sie dem Ladungsschreiben zur mündlichen Verhandlung oder Zeugenvernehmung entnehmen, das Sie erhalten haben.
Bitte informieren Sie sich über die nachfolgenden Links über die jeweiligen technischen Voraussetzungen.
Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der technischen Plattform für einen bereits anberaumten Termin grundsätzlich nicht möglich ist, da die entsprechenden Videokonferenzanlagen in verschiedenen Sitzungssälen stehen. Von diesbezüglichen Anträgen bitten wir daher abzusehen. In der Außenstelle Höchst steht derzeit ausschließlich das Skypekonferenzsystem zur Verfügung.
Eine Einwahl mit anderen Programmen wie etwa WebEx oder Zoom ist derzeit nicht möglich.
Technische Voraussetzungen für das Videokonferenzsystem
Der zentrale IT-Dienstleister der hessischen Landesverwaltung stellt das Videokonferenzsystem und einen virtuellen Konferenzraum aufseiten des Gerichts zur Verfügung.
Um an einer Videokonferenz teilnehmen zu können, benötigen die Parteien ein entsprechend kompatibles Telepresence-Videokonferenzgerät oder eine VoIP-Softphone-Software, die das Protokoll „SIP“ unterstützt.
Als Software-Lösungen kommerzieller Anbieter funktionieren derzeit etwa die Anwendungen „Lifesize“ oder „Polycom Real Presence“, die als Apps für iOS und Android sowie auch als Desktop-Versionen erhältlich sind, sowie die Anwendung „Yealink VC Desktop“ (erhältlich für Windows und MacOS). Ebenfalls ist eine Einwahl mit dem Freeware-Programm „MicroSIP“ (für Windows) möglich. Eine Empfehlung für die Nutzung eines bestimmten Programms ist mit dieser lediglich beispielhaften Aufzählung nicht verbunden.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main steht in keiner vertraglichen Beziehung mit den Anbietern der vorgenannten Programme und hat keinen Einfluss auf etwaige Aktualisierungen der Programme seitens der Anbieter. Im Zuge solcher Aktualisierungen kann sich der Funktionsumfang der Programme gegebenenfalls kurzfristig und ohne Vorankündigung ändern. Es kann daher empfehlenswert sein, zur Einwahl mehrere alternative Programme parallel bereit zu halten.
Für Erstnutzerinnen und -nutzer empfehlen wir eine Installation Ihrer Videokonferenzanlage beziehungsweise bevorzugten Software und einen Verbindungs- und Erreichbarkeitstest rechtzeitig (etwa eine Woche bis spätestens drei Tage) vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung.
Für einen Verbindungs- und Erreichbarkeitstest der Videokonferenzplattform können Sie jederzeit die Einwahldaten anwählen, die Ihnen für die mündliche Verhandlung mitgeteilt werden. Sobald das Videokonferenzportal angezeigt wird, funktioniert die Bildübertragung von der Videokonferenzplattform zu ihrem genutzten Endgerät.
Gleichzeitig werden sie per Audioausgabe zur Eingabe der Konferenz-ID und Konferenz-PIN gebeten, womit der positive Beleg für eine funktionierende Audioverbindung gegeben ist.
Wenn Sie sowohl das Videokonferenzportal angezeigt bekommen als auch die Audioausgabe hören, ist der Verbindungs- beziehungsweise Erreichbarkeitstest erfolgreich abgeschlossen. Bitte nehmen Sie die Eingabe der Konferenz-ID und der Konferenz-PIN erst zur mündlichen Verhandlung vor.
Bleibt die Testeinwahl erfolglos, können zur Klärung der möglichen Ursachen über den Link
weitere Hilfestellungen angefordert werden. Ein persönlicher Support kann wegen der Vielzahl der unterschiedlichen technischen Ausgangssituationen und Endgeräte nicht geleistet werden.
Für eine optimale Verbindungsqualität empfehlen wir ferner die Nutzung einer kabelgebundenen LAN‑Verbindung.
Technische Voraussetzungen für das Skypekonferenzsystem
Sie erhalten bis etwa eine Woche vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung oder Zeugenvernehmung einen Link zur Teilnahme an der Videokonferenz per E-Mail.
Um an einer Videokonferenz teilnehmen zu können, benötigen die Parteien die Skype for Business-App (kostenfrei erhältlich für iOS und Android) oder die Skype for Business Web-App, die Ihnen als Downloadlink zusammen mit dem Link zur Teilnahme zur Verfügung gestellt wird.
Eine Einwahl mit der Skype-App (ohne den Zusatz „for Business“) sowie die Nutzung eines Skype for Business-Clients Ihrer Organisation sind ist nicht möglich.
Sie die Skype for Business-App oder das Skype for Business Web-App-Plug-In installiert haben
Klicken Sie zur Installation des Skype for Business Web-App-Plug-Ins in der Termineinladung bitte auf „bitte Skype Web App ausprobieren“ und folgen Sie den Bildschirmanweisungen zur Installation des Skype for Business Web-App-Plug-In.
Wichtig: Sie benötigen Installationsrechte (z.B. lokale Administratorrechte) auf Ihrem PC. Sollten Sie nicht über diese verfügen, muss die Installation durch die IT-Abteilung Ihrer Organisation durchgeführt werden.
Sie bei Nutzung des Skype for Business Web-App-Plug-In als Browser Google Chrome (empfohlen), Internet Explorer 11 oder Microsoft Edge verwenden.
Mozilla Firefox und Apple Safari und Microsoft Edge Chromium werden ggf. nicht unterstützt.
Ggf. die folgenden Freischaltungen in den Firewalls Ihrer Organisation vorhanden sind:
TCP_443 (HTTPS)
UDP_3478 (TURN)
Destination: meet.hessen.de (pool-b1.eb-com.com)
Wenn Sie einen Proxy in Ihrem Unternehmen einsetzen der eine Webfilter Funktion besitzt, prüfen Sie bitte ob Skype for Business Kommunikation zugelassen wird.
Sie nicht mit einem Microsoft Surface Pro Tablet teilnehmen, da mit diesem Gerätetyp ein Problem beim Aktivieren der Kamera auftreten kann (automatisches Beenden der Konferenzteilnahme).
Keine anderen Anwendungen (bspw. andere Videokonferenz-Software) die Kamera, das Mikrofon und die Lautsprecher oder Kopfhörer Ihres Gerätes verwenden.
Öffnen Sie bitte die Termineinladung, die Sie erhalten haben und klicken Sie auf „An Skype Besprechung teilnehmen“.
Hinweis: Wenn Sie in ihrer Organisation bereits Skype for Business einsetzen, klicken Sie bitte auf den Link „bitte Skype Web App ausprobieren“, um die Teilnahme über die installierte Skype Web-App sicherzustellen.
Empfehlung: Google Chrome ist als Standard-Browser eingerichtet.
Klicken Sie bitte auf den grünen Button „An der Besprechung teilnehmen“.
Bitte das folgende Fenster (Windows-Sicherheit) durch „Abbrechen“ schließen, da Sie als Gast am Skype-Meeting teilnehmen möchten.
Bitte klicken Sie auf „Als Gast bei der Besprechung anmelden“ und folgen Sie den Bildschirmanweisungen.
Sollte eine Sicherheitsmeldung des Skype for Business Web-App-Plug-In erscheinen, klicken Sie bitte auf „Zulassen“. Die Domäne „pool04.eb-com.com“ ist die vertrauenswürdige Domäne der Hessischen Skype-Plattform.
Sie nehmen nun am Skype-Meeting teil.
Gegebenenfalls werden Sie zunächst in einen Wartebereich weitergeleitet, von dem Sie die zuständige Richterin oder der zuständige Richter bei Aufruf der Sache beziehungsweise zum Beginn Ihrer Zeugenvernehmung in die Konferenz aufnimmt.
Für eine optimale Verbindungsqualität empfehlen wir ferner die Nutzung einer kabelgebundenen LAN‑Verbindung.
Etwaige Rückfragen und Hinweise bitten wir ausschließlich an die E-Mail-Adresse videokonferenz@ag-frankfurt.justiz.hessen.de zu richten. Bitte beachten Sie, dass ein persönlicher Support wegen der Vielzahl der unterschiedlichen technischen Ausgangssituationen und Endgeräte nicht geleistet werden kann.
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