Das Foto zeigt einen Bildausschnitt einer Videokamera vor graugrünem unscharfen Hintergrund.

Videoverhandlung

Stand 14.09.2023

Das Amtsgericht Frankfurt am Main bietet in geeignet erscheinenden Fällen die Durchführung von mündlichen Verhandlungen in Zivilsachen per Videokonferenz an. Dabei befinden sich die Richterin oder der Richter im Sitzungssaal und verhandeln mit den Parteivertretern, die über eine Videokonferenzanlage zugeschaltet werden. Diese Art der Verhandlung ermöglicht § 128a ZPO.

Die Entscheidung über die Anordnung einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz trifft die zuständige Richterin oder der zuständige Richter. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Videokonferenz besteht grundsätzlich nicht. Videokonferenztechnik steht nicht in allen Sitzungssälen zur Verfügung.

Technische Voraussetzungen

Das Amtsgericht Frankfurt am Main nutzt für die Videoverhandlung das Skypekonferenzsystem basierend auf Skype for Business.

Sie erhalten bis etwa eine Woche vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung oder Zeugenvernehmung einen Link zur Teilnahme an der Videokonferenz per E-Mail.

Um an einer Videokonferenz teilnehmen zu können, benötigen die Parteien die Skype for Business-App (kostenfrei erhältlich für iOS und Android) oder die Skype for Business Web-App, die Ihnen als Downloadlink zusammen mit dem Link zur Teilnahme zur Verfügung gestellt wird.

Eine Einwahl mit der Skype-App (ohne den Zusatz "for Business") sowie die Nutzung eines Skype for Business-Clients Ihrer Organisation sind nicht möglich.

  • Bitte stellen Sie vor der Teilnahme an einer Skypekonferenz sicher, dass:

  1. Sie die Skype for Business-App oder das Skype for Business Web-App-Plug-In installiert haben
    • Klicken Sie zur Installation des Skype for Business Web-App-Plug-Ins in der Termineinladung bitte auf "bitte Skype Web App ausprobieren" und folgen Sie den Bildschirmanweisungen zur Installation des Skype for Business Web-App-Plug-In.
    • Wichtig: Sie benötigen Installationsrechte (zum Beispiel lokale Administratorrechte) auf Ihrem PC. Sollten Sie nicht über diese verfügen, muss die Installation durch die IT-Abteilung Ihrer Organisation durchgeführt werden.
  2. Sie bei Nutzung des Skype for Business Web-App-Plug-In als Browser Google Chrome (empfohlen), Internet Explorer 11 oder Microsoft Edge verwenden.
    • Mozilla Firefox und Apple Safari und Microsoft Edge Chromium werden gegebenenfalls nicht unterstützt.
  3. Gegebenenfalls die folgenden Freischaltungen in den Firewalls Ihrer Organisation vorhanden sind:
    • TCP_443 (HTTPS)
    • UDP_3478 (TURN)
    • Destination: meet.hessen.de (pool-b1.eb-com.com)
  4. Wenn Sie einen Proxy in Ihrem Unternehmen einsetzen der eine Webfilter Funktion besitzt, prüfen Sie bitte ob Skype for Business Kommunikation zugelassen wird.
  5. Keine anderen Anwendungen (beispielsweise andere Videokonferenz-Software) die Kamera, das Mikrofon und die Lautsprecher oder Kopfhörer Ihres Gerätes verwenden.
  • Teilnahme an einem Skype-Meeting der Hessischen Landesverwaltung

  1. Öffnen Sie bitte die Termineinladung, die Sie erhalten haben und klicken Sie auf "An Skype Besprechung teilnehmen".
    • Hinweis: Wenn Sie in ihrer Organisation bereits Skype for Business einsetzen, klicken Sie bitte auf den Link "bitte Skype Web App ausprobieren", um die Teilnahme über die installierte Skype Web-App sicherzustellen.
    • Empfehlung: Google Chrome ist als Standard-Browser eingerichtet.
  2. Klicken Sie bitte auf den grünen Button "An der Besprechung teilnehmen".
  3. Bitte das folgende Fenster (Windows-Sicherheit) durch "Abbrechen" schließen, da Sie als Gast am Skype-Meeting teilnehmen möchten.
  4. Bitte klicken Sie auf "Als Gast bei der Besprechung anmelden" und folgen Sie den Bildschirmanweisungen.
  5. Sollte eine Sicherheitsmeldung des Skype for Business Web-App-Plug-In erscheinen, klicken Sie bitte auf "Zulassen". Die Domäne "pool04.eb-com.com" ist die vertrauenswürdige Domäne der Hessischen Skype-Plattform.
  6. Sie nehmen nun am Skype-Meeting teil.

Gegebenenfalls werden Sie zunächst in einen Wartebereich weitergeleitet, von dem Sie die zuständige Richterin oder der zuständige Richter bei Aufruf der Sache beziehungsweise zum Beginn Ihrer Zeugenvernehmung in die Konferenz aufnimmt.

Für eine optimale Verbindungsqualität empfehlen wir ferner die Nutzung einer kabelgebundenen LAN‑Verbindung.

Etwaige Rückfragen und Hinweise bitten wir ausschließlich an die E-Mail-Adresse
videokonferenz@ag-frankfurt.justiz.hessen.de zu richten. Bitte beachten Sie, dass ein persönlicher Support wegen der Vielzahl der unterschiedlichen technischen Ausgangssituationen und Endgeräte nicht geleistet werden kann.