Das Königsteiner Modell ist eine von den Familienrichtern des Amtsgerichts Königstein im Taunus in geeigneten Fällen gewählte Verfahrensweise in Umgangs- und Sorgeverfahren. Es basiert auf dem engen Kontakt zwischen den Familienrichtern des Amtsgerichts Königstein im Taunus und den Mitarbeitern der Jugendämter seines Gerichtsbezirks, dem Jugendamts des Hochtaunuskreises und dem Jugendamt des Main-Taunus-Kreises.
Beim Königsteiner Modell wird die Antragsschrift zunächst lediglich als Bitte um gerichtliche Hilfe betreffend die elterliche Sorge oder den Umgang mit einem Kind verstanden. Das Gericht bestimmt deshalb in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamts aufgrund dieser Bitte einen zeitnahen Termin zu mündlichen Verhandlung und regt dabei an, auf Stellungnahmen zu verzichten.
In der mündlichen Verhandlung erhalten alle Beteiligten einschließlich des Vertreters des Jugendamts Gelegenheit zur umfassenden Erörterung der Angelegenheit; erforderlichenfalls erfolgen Verhandlungspausen, um Einzelgespräche zu ermöglichen. Einer Stellungnahme betreffend die Antragsschrift bedarf es deshalb zunächst ebenso wenig, wie einer (erneuten) Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Jugendamt.
Ziel des Verfahrens ist es, unter Verzicht auf den Austausch von Verletzungen zwischen den Beteiligten gemeinsam mit den Beteiligten und ihren Verfahrensbevollmächtigten eine gütliche, dem Kindeswohl entsprechende Regelung zu finden, erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme der Angebote des Jugendamts, die im Termin fallbezogen erläutert werden. Dabei sind Zwischenlösungen mit einem weiteren gerichtlichen Termin ebenso möglich, wie das gerichtliche Verfahren beendende Lösungen.
Das Königsteiner Modell ändert den gesetzlich geregelten Verfahrensablauf nicht. Es ist lediglich ein Angebot von Gericht und Jugendamt in geeigneten Fällen. Wird im Termin keine gütliche Lösung gefunden, kann schriftlich zur Antragsschrift Stellung genommen werden. Anschließend erfolgt eine gerichtliche Entscheidung.