(Aktenzeichen 5/22 KLs 4/25 - 4761 Js 252967/24) - 22. Große Strafkammer (Schwurgericht)
Die Hauptverhandlung beginnt am 17.10.2025; Fortsetzungstermine sind für den 24.10., 29.10., 14.11., 19.11., 26.11., 28.11., 03.12., 05.12., 10.12., 12.12. und 22.12.2005 sowie den 12.01.2026 (Beginn jeweils um 9.30 Uhr, Verhandlungssaal 8 im Gerichtsgebäude E) bestimmt.
Dem 43-jährigen Angeklagten wird versuchter Mordes, besonders schwere Vergewaltigung unter Beibringung sedierender Mittel (womit er die Opfer in Todesgefahr gebracht haben soll), gefährliche Körperverletzung, Verbreitung gewaltpornographischer Inhalte sowie unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungs- und Arzneimitteln vorgeworfen.
Insgesamt handelt es sich um 22 Tatvorwürfe in der Zeit von Januar 2020 bis November 2024, die in Frankfurt am Main sowie an anderen Orten begangen worden sein sollen.
In in acht Fällen soll der Angeklagte Frauen durch die Verabreichung verschiedener verschreibungspflichtiger Schlafmittel sediert und anschließend im wehrlosen Zustand vergewaltigt haben. Dabei soll es sich bei mehreren der Opfer um Frauen aus dem Bekanntenkreis des Angeklagten gehandelt haben, die aufgrund dessen hinterlistigen Vorgehens von den Taten nichts bemerkt haben sollen. In vier Fällen soll der Angeklagte die Opfer jeweils im Rahmen von Wohnungsbesichtigungen, bei denen er sich den Opfern gegenüber als Interessent ausgegeben haben soll, überwältigt, betäubt und vergewaltigt haben. Sämtliche dieser Taten soll der Angeklagte auf Foto- und Videoaufzeichnungen festgehalten haben. Bei sieben dieser Vergewaltigungstaten soll - wie der Angeklagte gewusst haben soll - die Dosierung der verabreichten Medikamente so hoch gewesen sein, dass sich die jeweiligen Opfer infolgedessen in konkreter Lebensgefahr befanden, wobei der Angeklagte deren Tod billigend in Kauf genommen haben soll.
Darüber hinaus soll der Angeklagte über mehrere Jahre hinweg Mitglied eines Netzwerks auf der Online-Plattform „Telegram“ gewesen sein, in dem er sich mit Gleichgesinnten über sexuelle Übergriffe zum Nachteil bewusstloser Frauen, Anleitungen zur Betäubung von Opfern, Erfahrungen bei der Ausführung entsprechender Taten und Ratschläge zur Beschaffung der Betäubungsmedikamente ausgetauscht haben soll. Auch sollen dort Fotos und Videos entsprechender Taten geteilt worden sein. In diesem Zusammenhang soll es auch in mehreren Fällen dazu gekommen sein, dass der Angeklagte unerlaubt sedierende Mittel an weitere Chatteilnehmer verkaufte, die von diesen für die Begehung gleichgelagerter Taten vorgesehen gewesen sein sollen.