(Aktenzeichen 5/21 Ks 4/24 - 3590 Js 232699/23 - 21. Große Strafkammer (Schwurgericht)
Die Hauptverhandlung hat am 03.09.2024 begonnen; weitere Fortsetzungstermine sind für den 25.11, 26.11., 05.12. und 12.12.2024 sowie für den 13.01.2025 (Beginn jeweils um 9.00 Uhr, Verhandlungssaal 9 im Gerichtsgebäude E) bestimmt.
Dem heute 52-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 03.07.2023 in Frankfurt am Main seine Ehefrau ermordet zu haben. Der Angeklagte und die 40-jährige Getötete waren über 20 Jahre verheiratet und bewohnten gemeinsam ein Haus im Frankfurter Stadtteil Frankfurter Berg. Aufgrund eines Vorfalls häuslicher Gewalt vom 29.05.2023, der ebenfalls Teil des Anklagevorwurfs ist, habe sich die Geschädigte vom Angeklagten trennen wollen, was dieser jedoch nicht habe akzeptieren können. Vielmehr habe er eine gerichtliche einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz ignoriert und sei mit einem zuvor von seinem Sohn entwendeten Schlüssel in das ehemals gemeinsam bewohnte Haus eingedrungen, wo er die Geschädigte in Anwesenheit des gemeinsamen 7-monatigen Sohnes mit 60 Messerstichen aus niedrigen Beweggründen getötet haben soll.