(Aktenzeichen 5/24 KLs 6/23 - 7730 Js 249675/20 - 24. Große Wirtschaftsstrafkammer
Die Hauptverhandlung begann am 07.04.2025; Fortsetzungstermine sind für den 09.04., 15.04., 16.04., 02.05., 07.05., 15.05., 22.05., 02.06., 11.06. und 13.06.2025 (Beginn jeweils um 10.00 Uhr, Verhandlungssaal 7 im Gerichtsgebäude E) bestimmt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen als Geschäftsführer der AWO Protect gGmbH - eine Gesellschaft, die im April 2017 vom AWO Kreisverband Frankfurt am Main e.V. („AWO FFM“) für den personellen und technischen Schutz von Flüchtlingen vor Übergriffen aller Art gegründet wurde – in der Zeit von März 2017 bis August 2019 rechtswidrig Vermögenswerte entzogen zu haben. Dies soll erfolgt sein, indem der Angeklagte Rechnungen, die überhöht waren oder denen keine Leistungen oder Leistungen für gesellschaftsfremde Zwecke zu Grunde lagen, zur Zahlung angewiesen hat. Hierbei soll er in zwei Fällen gemeinschaftlich mit der Mitangeklagten, die Verwaltungsleiterin der AWO Protect gGmbH war, gehandelt haben. Der AWO Protect gGmbH soll hierdurch ein Schaden in Höhe von circa EUR 118.000 entstanden sein.
Darüber hinaus soll der angeklagte Geschäftsführer der AWO Protect gGmbH weitere Vermögenswerte in Höhe von insgesamt EUR 25.200 haben, indem er den Abschluss von Scheinarbeitsverträgen verfügte, bei dem von vornherein beabsichtigt war, dass die geringfügig beschäftigten Mitarbeiter keine Leistungen erbringen werden.
Nachdem die Gesellschaft im Frühjahr 2019 ihr Hauptgeschäftsfeld, die Überwachung der beiden zunächst von der AWO FFM betriebenen Flüchtlingsunterkünfte in Frankfurt verloren und sich ihre finanzielle Lage verschlechtert hatte, soll der Angeklagte, der auch Leiter der Abteilung Kindertagesstätten der AWO FFM war, und die angeklagte Verwaltungsleiterin gegenüber der AWO FFM mit zwei Rechnungen vom Mai und August 2019 Leistungen abgerechnet haben, die tatsächlich nicht erbracht worden sein sollen, um hierdurch die Liquidität der Gesellschaft zu erhalten. Der angeklagte Geschäftsführer soll außerdem in Kenntnis der seit spätestens ab Ende September 2019 bestehenden Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt haben. In Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit soll der Angeklagte schließlich von Oktober bis Dezember 2019 darauf hingewirkt haben, dass die AWO FFM der AWO Protect gGmbH insgesamt vier Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 350.000 gewährte und hierbei wahrheitswidrig vorgegeben haben, dass die Gesellschaft in der Lage und willens sei die Darlehen auch zurückzuzahlen. Hinsichtlich eines Darlehens soll er mit der Mitangeklagten gemeinschaftlich zusammengewirkt haben.