Strafrechtliche Verfahren
Zivilrechtliche Verfahren

LG Frankfurt
Terminvorschau
(Aktenzeichen 5/21 Ks 7/23 - 3490 Js 244572/20)
Die Hauptverhandlung hat am 02.11.2023 begonnen. Weitere Verhandlungstermine sind für den 8., 13., 15. und 19.12.2023 sowie den 5. und den 15.01.2023 festgesetzt (Beginn jeweils um 09.30 Uhr, Verhandlungssaal 9 im Gerichtsgebäude E):
Im Anschluss an eine körperliche Auseinandersetzung in einer Shisha-Bar in der Kirschgartenstraße sollen die drei Angeklagten in der Nacht zum 13.09.2020 einen seinerzeit 22-jährigen Mann angegriffen haben, um sich für den zuvor infolge der Auseinandersetzung erfolgen Verweis aus der Bar zu rächen. Einer der Angeklagten soll dem Opfer mit einem Messer wuchtig in die linke Schulter gestochen und ihm einen lebensbedrohlichen Stich zugefügt haben. Ein anderer Angeklagter soll dem Opfer einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt haben, wodurch das Opfer zwei Frakturen im Kieferbereich erlitten haben soll. Der dritte Angeklagte soll dem bereits schwerverletzten Opfer noch Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, bevor die Angeklagten unter Inkaufnahme des Versterbens des Geschädigten die Flucht ergriffen haben sollen.
(Aktenzeichen 5/22 Ks 19/21 - 3690 Js 223997/19)
Die Hauptverhandlung hat am 18.10.2023 begonnen. Weitere Verhandlungstermine sind für den 22., 24. und 29.11.2023 festgesetzt (Beginn jeweils um 09.30 Uhr, Verhandlungssaal 8 im Gerichtsgebäude E):
Im Zusammenhang mit der „Eintreibung“ eines Darlehens am Abend des 28.05.2019 soll der ältere der beiden Angeklagten den weiteren Angeklagten zur Abgabe von Schüssen mit einer von diesem mitgeführten halbautomatischen Waffe aufgefordert haben. Letztlich habe letzterer dann acht Schüsse in Richtung anderer Personen abgefeuert. Am 30.03.2020 wurden die Angeklagten wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer räuberischer Erpressung, der jüngere Angeklagte zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz, zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 10 Monaten bzw. 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil, das auf einer Absprache beruhte, auf die Revisionen der beiden Angeklagten hin durch Beschluss vom 30.03.2021 aufgehoben, so dass nunmehr erneut eine Schwurgerichtskammer über die Tatvorwürfe zu befinden hat.
(Aktenzeichen 5/24 KLs 2/21 - 7480 Js 208433/21)
Die Hauptverhandlung hat am 07.09.2023 begonnen. Weitere Verhandlungstermine sind ab dem 30.10. bis 21.12.2023 jeweils montags und donnerstags festgesetzt. (Beginn jeweils um 9.30 Uhr, Verhandlungssaal 7 im Gerichtsgebäude E).
Den beiden Angeklagten, einem leitenden Mitarbeiter einer Bank und einem Rechtsanwalt als externer Rechtsberater, wird zur Last gelegt, gemeinsam mit weiteren Personen für die Durchführung von Aktienhandelsgeschäften um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) verantwortlich gewesen zu sein. Auf Grund von unberechtigten Kapitalertragssteuererstattungen durch das Finanzamt an die Bank soll ein Steuerschaden in Millionenhöhe verursacht worden sein.
Die Termine wurden chronologisch geordnet nach dem nächsten Verhandlungstermin in aufsteigender Reihenfolge.
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt eine Privatperson in einem Zivilprozess gegen den Hersteller eines Impfstoffes gegen das SARS-CoV-2-Virus. Die Klägerin behauptet, durch die Verabreichung des Vakzins habe sie einen Herzschaden erlitten. Außerdem leide sie seit der Impfung an Leistungseinbußen und Konzentrationsstörungen. Das Aktenzeichen lautet 2-12 O 264/22.
Nachdem vorangegangene Termine zur mündlichen Verhandlung mehrfach aufgehoben werden mussten, ist nunmehr neuer Termin bestimmt worden auf Dienstag, den 23.01.2024 um 09:30 Uhr. Der Saal wird noch bekanntgegeben.
In dem Verfahren 2-06 O 84/23 ist der frühe erste Termin zur mündlichen Verhandlung verlegt worden auf den 31.01.2024, 14:00 Uhr, Raum 1, 1. Stock, Gebäude E. Der Termin vom 13.09.2023 wurde aufgehoben und findet nicht statt.
Der Beklagte wird der sog. Reichsbürgerszene zugeordnet. Er betreibt einen Onlinehandel über Nahrungsergänzungsmittel. Im Impressum dieses Unternehmens findet sich ein Hinweis, wonach der Verbraucher für die Dauer des Vertrages eine Zugehörigkeit zu dem „Königreich Deutschland (KRD)“ besitze; er nutze damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des „KRD“.
Die Verbraucherzentrale Hessen klagt gegen den Beklagten auf Unterlassung dieser geschäftlichen Vorgehensweise. Außerdem beanstandet sie verschiedene auf seiner Online-Plattform abrufbare Gesundheitsversprechen über dort angebotene Nahrungsergänzungsmittel.
In dem Verfahren 2-06 O 127/23 hat ein Termin zur Verhandlung am 28.06.2023 stattgefunden.
Ein neuer Termin wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 stattfinden. Er wird noch bekanntgegeben.
Im Oktober 2023 sollte im Deutsche Bank Park in Frankfurt das Endspiel der Deutschen Meisterschaft im American Football ausgetragen werden. Zwischen dem Ausrichter dieses Sportereignisses und dem Dachverband des American Football in Deutschland läuft unter o.g. Aktenzeichen ein Rechtsstreit. Der Ausrichter des German Bowl klagt auf Feststellung, dass die Verträge mit dem Dachverband fortbestehen und nicht durch eine Kündigung beendet worden sind.