Ausschnitt eines Wandkalenders mit Fokus auf dem 17. eines Monats.

Terminvorschau des Landgerichts Frankfurt am Main

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es stets zu kurzfristigen Aufhebungen von Terminen kommen kann. In Einzelfällen kann die Terminslage daher abweichen. Da es auch kurzfristig zu Änderungen bei den Verhandlungssälen kommen kann, wird empfohlen, am jeweiligen Sitzungstag an der Pforte des Gerichtsgebäudes E nachzufragen.

Zivilrechtliche Verfahren

Die Termine wurden chronologisch geordnet nach dem nächsten Verhandlungstermin in aufsteigender Reihenfolge.

Die Stadt Frankfurt am Main klagt vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt auf Rückzahlung von Personalkosten für Flüchtlingsheime. Die Stadt Frankfurt behauptet, in den Jahren 2016 bis 2018 überhöhte Personalkosten für Flüchtlingsheime gezahlt zu haben, die von der Arbeiterwohlfahrt betrieben wurden. Nachdem die Klage ursprünglich auf Zahlung eines Betrages von rund 470.000 Euro gerichtet war, beläuft sich der Klagebetrag nach einer Klageerweiterung nunmehr auf rund 2,6 Mio Euro.

Nachdem am 13.9.2024 ein erster Verhandlungstermin stattfand, hat das Gericht am 22.11.2024 einen Beweisbeschluss verkündet. Darin wurde angeordnet, dass in den folgenden Terminen rund 40 Zeugen vernommen werden sollen (Änderungen vorbehalten): 14.03.2025, 25.04.2025, 16.05.2024, 13.06.2025, 11.07.2025, 22.08.2025, 19.09.2025, 24.10.2025, 14.11.2025, 16.1.2026. 

Das Aktenzeichen lautet 2-21 O 245/21.

Die beklagte Fondsgesellschaft hatte einen Fonds aufgelegt und diesen mit Nachhaltigkeitsaspekten beworben. Sie gab an, über den Fonds in Unternehmen zu investieren, welche die sog. ESG-Kriterien erfüllen. Danach werden ökologische und soziale Leistungen sowie Aspekte des sog. Corporate Governance berücksichtigt. Investiert wurde indes auch in Unternehmen, die diese Gesichtspunkte nicht erfüllen, etwa aus der Automobilbranche.

Der klagende Anleger erwarb Anteile im Wert von rund 21.000 €. In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main verlangt er die Rückabwicklung seiner Käufe. Die Beklagte beruft sich darauf, alle Angaben seien zutreffend und auch der Verkaufsprospekt sei richtig gewesen.

Der zuletzt auf den 09.09.2025 anberaumte Termin ist auf Antrag eines Parteivertreters verlegt worden auf dem 10.02.2026 um 09:00 Uhr. Das Aktenzeichen lautet 2-07 O 22/24.

Ein russischer Unternehmer hatte bei einer schweizerischen Bank mit Sitz in Frankfurt am Main seit 2015 Konten. Die Bank erstattete zwischen 2018 und 2022 mehrere Geldwäscheverdachtsanzeigen. Gegen den Kläger wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, die später durch das Landgericht Frankfurt am Main aufgehoben und für rechtswidrig erklärt wurden.

Der Kläger ist der Ansicht, dass die Geldwäscheverdachtsanzeigen der Bank zu Unrecht erfolgt seien. Infolge der dadurch veranlassten Ermittlungsmaßnahmen seien ihm finanzielle Einbußen und Reputationsschäden entstanden. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt er auf Feststellung der Schadensersatzpflicht der Bank.

Es ist ein neuer Termin bestimmt worden auf den 12.02.2026 um 12 Uhr.

Das Aktenzeichen lautet 2-05 O 147/24.

Eine Privatperson klagt unter einem Pseudonym gegen die Deutsche Bahn. Der Kläger behauptet, die Nutzung der Cookies in der DB Navigator App verstoße gegen Datenschutzrechte und verletze ihn als Nutzer in seinen Rechten. Es würden Daten auf seinen Endgeräten ausgelesen und gespeichert, obwohl er als Nutzer der App nicht eingewilligt habe. Ziel seiner Klage ist es, die Nutzung der Cookies in der DB Navigator App ohne Einwilligung zu untersagen.

Am 19.05.2025 hat ein Termin stattgefunden. Die Kammer hat am Ende der Sitzung beschlossen, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dass wird nun geschehen.

Das Aktenzeichen lautet 2-25 O 209/22.

Strafrechtliche Verfahren

(Aktenzeichen 5/22 KLs 4/25 - 4761 Js 252967/24) - 22. Große Strafkammer (Schwurgericht)

Die Hauptverhandlung beginnt am 17.10.2025; Fortsetzungstermine sind für den 24.10., 29.10., 14.11., 19.11., 26.11., 28.11., 03.12., 05.12., 10.12., 12.12. und 22.12.2005 sowie den 12.01.2026 (Beginn jeweils um 9.30 Uhr, Verhandlungssaal 8 im Gerichtsgebäude E) bestimmt.

Dem 43-jährigen Angeklagten wird versuchter Mordes, besonders schwere Vergewaltigung unter Beibringung sedierender Mittel (womit er die Opfer in Todesgefahr gebracht haben soll), gefährliche Körperverletzung, Verbreitung gewaltpornographischer Inhalte sowie unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungs- und Arzneimitteln vorgeworfen.

Insgesamt handelt es sich um 22 Tatvorwürfe in der Zeit von Januar 2020 bis November 2024, die in Frankfurt am Main sowie an anderen Orten begangen worden sein sollen.

In in acht Fällen soll der Angeklagte Frauen durch die Verabreichung verschiedener verschreibungspflichtiger Schlafmittel sediert und anschließend im wehrlosen Zustand vergewaltigt haben. Dabei soll es sich bei mehreren der Opfer um Frauen aus dem Bekanntenkreis des Angeklagten gehandelt haben, die aufgrund dessen hinterlistigen Vorgehens von den Taten nichts bemerkt haben sollen. In vier Fällen soll der Angeklagte die Opfer jeweils im Rahmen von Wohnungsbesichtigungen, bei denen er sich den Opfern gegenüber als Interessent ausgegeben haben soll, überwältigt, betäubt und vergewaltigt haben. Sämtliche dieser Taten soll der Angeklagte auf Foto- und Videoaufzeichnungen festgehalten haben. Bei sieben dieser Vergewaltigungstaten soll - wie der Angeklagte gewusst haben soll - die Dosierung der verabreichten Medikamente so hoch gewesen sein, dass sich die jeweiligen Opfer infolgedessen in konkreter Lebensgefahr befanden, wobei der Angeklagte deren Tod billigend in Kauf genommen haben soll.

Darüber hinaus soll der Angeklagte über mehrere Jahre hinweg Mitglied eines Netzwerks auf der Online-Plattform „Telegram“ gewesen sein, in dem er sich mit Gleichgesinnten über sexuelle Übergriffe zum Nachteil bewusstloser Frauen, Anleitungen zur Betäubung von Opfern, Erfahrungen bei der Ausführung entsprechender Taten und Ratschläge zur Beschaffung der Betäubungsmedikamente ausgetauscht haben soll. Auch sollen dort Fotos und Videos entsprechender Taten geteilt worden sein. In diesem Zusammenhang soll es auch in mehreren Fällen dazu gekommen sein, dass der Angeklagte unerlaubt sedierende Mittel an weitere Chatteilnehmer verkaufte, die von diesen für die Begehung gleichgelagerter Taten vorgesehen gewesen sein sollen.

Kurzfristig kann es zu Änderungen bei den Verhandlungssälen kommen. Es wird daher empfohlen, am jeweiligen Sitzungstag an der Pforte des Gerichtsgebäudes E nachzufragen.