(Aktenzeichen 5/22 Ks 4/24 - 3190 Js 223063/23 - 22. Große Strafkammer (Schwurgericht)
Die Hauptverhandlung beginnt am 13.12.2024; Fortsetzungstermine sind für den 18. und 19.12.2024, den 08., 15., 16., 22., 23., 29. und 30.01.2025, den 05., 06., 12., 13., 19., 20., 26. und 27.02.2025, den 06., 12., 13., 19., 20., 26. und 27.03.2025, den 02., 03., 09., 10. und 30.04.2025, den 07., 08., 14., 15., 21., 22. und 28.05.2025 sowie den 04., 05., 11., 12., 18., 25. und 26.06.2025 (Beginn jeweils um 9.30 Uhr, Verhandlungssaal I im Gerichtsgebäude E) bestimmt.
Sechs niederländischen bzw. marokkanischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 26 und 32 Jahren, die der niederländischen Geldautomatensprengerszene angehören sollen, wird vorgeworfen, in den Jahren 2022 und 2023 mehrere Geldautomaten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gesprengt zu haben. Dabei sollen sie arbeitsteilig und in unterschiedlichen Besetzungen vorgegangen sein.
Dem Hauptangeklagten, einem 31-Jährigen aus Utrecht, wird die Beteiligung an vier Geldautomatensprengungen vorgeworfen. Ein 28-Jähriger aus den Niederlanden, der dort zuletzt ohne festen Wohnsitz war, soll an zwei vollendeten und einer versuchten Geldautomatensprengung beteiligt gewesen sein. Einem 26-Jährigen aus Utrecht wird die Beteiligung an zwei Geldautomatensprengungen vorgeworfen. Den weiteren Angeklagten wird die Beteiligung an jeweils einer Geldautomatensprengung zur Last gelegt.