Ausschnitt eines Wandkalenders mit Fokus auf dem 17. eines Monats.

Terminvorschau des Landgerichts Frankfurt am Main

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es stets zu kurzfristigen Aufhebungen von Terminen kommen kann. In Einzelfällen kann die Terminslage daher abweichen. Da es auch kurzfristig zu Änderungen bei den Verhandlungssälen kommen kann, wird empfohlen, am jeweiligen Sitzungstag an der Pforte des Gerichtsgebäudes E nachzufragen.

Zivilrechtliche Verfahren

Die Termine wurden chronologisch geordnet nach dem nächsten Verhandlungstermin in aufsteigender Reihenfolge.

Die Stadt Frankfurt am Main klagt vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt auf Rückzahlung von Personalkosten für Flüchtlingsheime. Die Stadt Frankfurt behauptet, in den Jahren 2016 bis 2018 überhöhte Personalkosten für Flüchtlingsheime gezahlt zu haben, die von der Arbeiterwohlfahrt betrieben wurden. Nachdem die Klage ursprünglich auf Zahlung eines Betrages von rund 470.000 Euro gerichtet war, beläuft sich der Klagebetrag nach einer Klageerweiterung nunmehr auf rund 2,6 Mio Euro.

Nachdem am 13.9.2024 ein erster Verhandlungstermin stattfand, hat das Gericht am 22.11.2024 einen Beweisbeschluss verkündet. Darin wurde angeordnet, dass in den folgenden Terminen rund 40 Zeugen vernommen werden sollen (Änderungen vorbehalten): 14.03.2025, 25.04.2025, 16.05.2024, 13.06.2025, 11.07.2025, 22.08.2025, 19.09.2025, 24.10.2025, 14.11.2025, 16.1.2026. 

Das Aktenzeichen lautet 2-21 O 245/21.

Die beklagte Fondsgesellschaft hatte einen Fonds aufgelegt und diesen mit Nachhaltigkeitsaspekten beworben. Sie gab an, über den Fonds in Unternehmen zu investieren, welche die sog. ESG-Kriterien erfüllen. Danach werden ökologische und soziale Leistungen sowie Aspekte des sog. Corporate Governance berücksichtigt. Investiert wurde indes auch in Unternehmen, die diese Gesichtspunkte nicht erfüllen, etwa aus der Automobilbranche.

Der klagende Anleger erwarb Anteile im Wert von rund 21.000 €. In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main verlangt er die Rückabwicklung seiner Käufe. Die Beklagte beruft sich darauf, alle Angaben seien zutreffend und auch der Verkaufsprospekt sei richtig gewesen.

Der zuletzt auf den 09.09.2025 anberaumte Termin ist auf Antrag eines Parteivertreters verlegt worden auf dem 10.02.2026 um 09:00 Uhr. Das Aktenzeichen lautet 2-07 O 22/24.

Ein russischer Unternehmer hatte bei einer schweizerischen Bank mit Sitz in Frankfurt am Main seit 2015 Konten. Die Bank erstattete zwischen 2018 und 2022 mehrere Geldwäscheverdachtsanzeigen. Gegen den Kläger wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, die später durch das Landgericht Frankfurt am Main aufgehoben und für rechtswidrig erklärt wurden.

Der Kläger ist der Ansicht, dass die Geldwäscheverdachtsanzeigen der Bank zu Unrecht erfolgt seien. Infolge der dadurch veranlassten Ermittlungsmaßnahmen seien ihm finanzielle Einbußen und Reputationsschäden entstanden. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt er auf Feststellung der Schadensersatzpflicht der Bank.

Es ist ein neuer Termin bestimmt worden auf den 12.02.2026 um 12 Uhr.

Das Aktenzeichen lautet 2-05 O 147/24.

Eine Privatperson klagt unter einem Pseudonym gegen die Deutsche Bahn. Der Kläger behauptet, die Nutzung der Cookies in der DB Navigator App verstoße gegen Datenschutzrechte und verletze ihn als Nutzer in seinen Rechten. Es würden Daten auf seinen Endgeräten ausgelesen und gespeichert, obwohl er als Nutzer der App nicht eingewilligt habe. Ziel seiner Klage ist es, die Nutzung der Cookies in der DB Navigator App ohne Einwilligung zu untersagen.

Am 19.05.2025 hat ein Termin stattgefunden. Die Kammer hat am Ende der Sitzung beschlossen, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dass wird nun geschehen.

Das Aktenzeichen lautet 2-25 O 209/22.

Strafrechtliche Verfahren

(Aktenzeichen 5/24 KLs 6/23 - 7730 Js 249675/20 - 24. Große Wirtschaftsstrafkammer 

Die Hauptverhandlung begann am 07.04.2025; Fortsetzungstermine sind für den 09.04., 15.04., 16.04., 02.05., 07.05., 15.05., 22.05., 02.06., 11.06., 13.06., 07.07., 28.07., 11.08., 18.08., 25.08., 27.08., 15.09. (14.00 Uhr), 22.09. und 29.09.2025, (Beginn jeweils um 10.00 Uhr, Verhandlungssaal 7 im Gerichtsgebäude E) bestimmt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen als Geschäftsführer der AWO Protect gGmbH - eine Gesellschaft, die im April 2017 vom AWO Kreisverband Frankfurt am Main e.V. („AWO FFM“) für den personellen und technischen Schutz von Flüchtlingen vor Übergriffen aller Art gegründet wurde – in der Zeit von März 2017 bis August 2019 rechtswidrig Vermögenswerte entzogen zu haben. Dies soll erfolgt sein, indem der Angeklagte Rechnungen, die überhöht waren oder denen keine Leistungen oder Leistungen für gesellschaftsfremde Zwecke zu Grunde lagen, zur Zahlung angewiesen hat. Hierbei soll er in zwei Fällen gemeinschaftlich mit der Mitangeklagten, die Verwaltungsleiterin der AWO Protect gGmbH war, gehandelt haben. Der AWO Protect gGmbH soll hierdurch ein Schaden in Höhe von circa EUR 118.000 entstanden sein.

Darüber hinaus soll der angeklagte Geschäftsführer der AWO Protect gGmbH weitere Vermögenswerte in Höhe von insgesamt EUR 25.200 haben, indem er den Abschluss von Scheinarbeitsverträgen verfügte, bei dem von vornherein beabsichtigt war, dass die geringfügig beschäftigten Mitarbeiter keine Leistungen erbringen werden.

Nachdem die Gesellschaft im Frühjahr 2019 ihr Hauptgeschäftsfeld, die Überwachung der beiden zunächst von der AWO FFM betriebenen Flüchtlingsunterkünfte in Frankfurt verloren und sich ihre finanzielle Lage verschlechtert hatte, soll der Angeklagte, der auch Leiter der Abteilung Kindertagesstätten der AWO FFM war, und die angeklagte Verwaltungsleiterin gegenüber der AWO FFM mit zwei Rechnungen vom Mai und August 2019 Leistungen abgerechnet haben, die tatsächlich nicht erbracht worden sein sollen, um hierdurch die Liquidität der Gesellschaft zu erhalten. Der angeklagte Geschäftsführer soll außerdem in Kenntnis der seit spätestens ab Ende September 2019 bestehenden Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt haben. In Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit soll der Angeklagte schließlich von Oktober bis Dezember 2019 darauf hingewirkt haben, dass die AWO FFM der AWO Protect gGmbH insgesamt vier Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 350.000 gewährte und hierbei wahrheitswidrig vorgegeben haben, dass die Gesellschaft in der Lage und willens sei die Darlehen auch zurückzuzahlen. Hinsichtlich eines Darlehens soll er mit der Mitangeklagten gemeinschaftlich zusammengewirkt haben.

Kurzfristig kann es zu Änderungen bei den Verhandlungssälen kommen. Es wird daher empfohlen, am jeweiligen Sitzungstag an der Pforte des Gerichtsgebäudes E nachzufragen.