Ausschnitt eines Wandkalenders mit Fokus auf dem 17. eines Monats.

Terminvorschau des Landgerichts Frankfurt am Main

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es stets zu kurzfristigen Aufhebungen von Terminen kommen kann. In Einzelfällen kann die Terminslage daher abweichen. Da es auch kurzfristig zu Änderungen bei den Verhandlungssälen kommen kann, wird empfohlen, am jeweiligen Sitzungstag an der Pforte des Gerichtsgebäudes E nachzufragen.

Strafrechtliche Verfahren

(Aktenzeichen 50/3 Kls 15/25 - 3420 Js 200444/25) - 03. große Strafkammer (Jugendkammer)

Die Hauptverhandlung hat am 03.11.2025 begonnen; Fortsetzungstermine sind für den 17.08.2026 (12:00 Uhr), 21.08.2026 (09:30 Uhr) und 28.08.2026 (09:30 Uhr) (Verhandlungssaal 10 im Gerichtsgebäude E oder Aushang) bestimmt.

Den drei Angeklagten, zwei 17-jährige Jugendlichen und einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Frankfurt am Main, wird die Begehung von Straftaten in der Silvesternacht 2024/2025 vorgeworfen.

Einer der beiden 17-Jährigen soll am 31.12.2024 gegen 23:30 Uhr von einer Fußgängerbrücke einen E-Scooter auf einen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring, 60439 Frankfurt am Main, unter der Brücke hindurchfahrenden Funkstreifenwagen der Frankfurter Polizei zielgerichtet geworfen haben, wobei er den Tod der Insassen billigend in Kauf genommen haben soll. Der rund 30 Kilogramm schwere E-Scooter traf den fahrenden Funkstreifenwagen auf Höhe der Einfahrt der Busdurchfahrt des Nordwestzentrums im Bereich der Frontscheibe sowie des Daches und beschädigte das Fahrzeug stark, die Insassen wurden verletzt. Der Angeklagte soll in einer Gruppe unterwegs gewesen sein, aus der heraus neben dem E-Scooter-Wurf Knallkörper, ein Fahrrad sowie weitere Gegenstände auf Einsatzfahrzeuge geworfen worden sein sollen. Ihm wird daher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel vorgeworfen.

Der 19-jährige Angeklagte, der vor dem Scooterwurf einen sogenannten Molotow-cocktail hergestellt haben soll, soll sich in der Gruppe befunden und die Koordinierung übernommen haben, aufgrund derer es zu dem Wurf mit dem E-Scooter gekommen sein soll. Darüber hinaus soll er selbst Gegenstände von der Brücke geworfen haben. Ihm wird daher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel und (durch den Besitz des Molotowcocktails) ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der weitere 17-jährige Angeklagte soll sich ebenfalls in der Gruppe befunden und zunächst dem 19-Jährigen Angeklagten eine Flasche zum Werfen auf vorbeifahrende Fahrzeuge übergeben und sodann selbst eine Flasche auf den Streifenwagen geworfen haben. Ihm wird daher besonders schwerer Landfriedensbruch und besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Der erstgenannte 17-jährige Angeklagte befindet sich seit dem 20.03.2025, der 19-jährige Angeklagte seit dem 27.02.2025 in Untersuchungshaft; der weitere 17-jährige Angeklagte befindet sich in anderer Sache in Strafhaft.

(Aktenzeichen 522 Kls 8/25 - 3440 Js 238870/24) - 22. große Strafkammer (Schwurgericht)

Die Hauptverhandlung hat am 20.02.2026 begonnen; Fortsetzungstermine sind für den 20.08., 25.08., 27.08., 24.09., 29.09., 01.10., 06.10., 08.10., 20.10., 22.10., 27.10., 29.10., 03.11., 05.11., 10.11., 12.11., 17.11., 19.11., 24.11., 26.11., 01.12., 03.12., 08.12., 10.12., 15.12., 17.12., 22.12.2026 und 05.01.2027 (Beginn jeweils um 09:30 Uhr, Verhandlungssaal I im Gerichtsgebäude E oder Aushang) bestimmt.

Sieben Angeklagten wird ein gemeinschaftlich begangener Mord, einem Angeklagten die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen.

Am 20.08.2024 soll ein türkischer Staatsangehöriger einen 27-jährigen türkischen Staatsangehörigen an Gleis 9 des Frankfurter Hauptbahnhofs mit mehreren Schüssen getötet haben. Anlass für die Tat soll eine Familienfehde gewesen sein. Dem Angeklagten wird ein gemeinschaftlich begangener Mord (Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke) sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Einem deutschen Staatsangehörigen sowie vier weiteren türkischen Staatsangehörigen wird ferner zur Last gelegt, den Schützen bei der Begehung der Tat unterstützt zu haben, weshalb gegen sie der Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes erhoben wird.

Ein weiterer deutscher Angeklagter soll mit den weiteren Beteiligten im Vorfeld der Tat verabredet haben, den Geschädigten zu töten, weshalb ihm die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen wird.

Alle Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

(Aktenzeichen 501 Ks 02/26 - 3440 Js 232843/25) - 01. große Strafkammer (Schwurgericht)

Die Hauptverhandlung hat am 29.06.2026 begonnen; Fortsetzungstermine sind für den 31.08., 04.09., 07.09., 08.09., 11.09., 14.09. und 16.09.2026 (Beginn jeweils um 09:30 Uhr, Verhandlungssaal 10 im Gerichtsgebäude E oder Aushang) bestimmt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 06.07.2025 gegen 02:33 Uhr auf der Mainzer Landstraße in Frankfurt am Main aus Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Konsum von Lachgas und überhöhter Geschwindigkeit einen tödlichen Verkehrsunfall mit einem Elektro-Kleinstfahrzeug (sog. E-Scooter) verursacht zu haben. Der Angeschuldigte soll seinerzeit von seiner Fahrspur abgekommen und auf dem angrenzenden Fahrradstreifen mit einem E-Scooter kollidiert sein. Die beiden auf dem E-Scooter befindlichen Personen verstarben aufgrund der erlittenen Verletzungen.

Sodann soll der Angeklagte seine Fahrt mit gleichbleibender, überhöhter Geschwindigkeit fortgesetzt haben und mit einem weiteren E-Scooter kollidiert sein. Der Fahrer dieses E-Scooter soll durch den Zusammenstoß auf die Motorhaube des Fahrzeugs aufgeladen worden sein, wobei sich sein Bein und der E-Scooter am Fahrzeug verhakt haben sollen Obwohl der Angeklagte den Zusammenstoß bemerkt und erkannt haben soll, dass der Fahrer des E-Scooters auf seiner Motorhaube lag, soll er sich dazu entschlossen haben, keine Bremsung einzuleiten und mit gleichbleibender Geschwindigkeit weiterzufahren. Der Fahrer des E-Scooters, der letztlich auf die Fahrbahn gefallen sein soll, erlitt aufgrund des Zusammenstoßes erhebliche Verletzungen.

Zivilrechtliche Verfahren

Die Termine wurden chronologisch geordnet nach dem nächsten Verhandlungstermin in aufsteigender Reihenfolge.

Der Kläger spielte im September 2025 an einem Automaten in der beklagten Spielbank. In den frühen Morgenstunden wurde ihm angezeigt, dass er einen Jackpot von rund 26.000 € gewonnen habe. Als er die Auszahlung verlangte, wurde sie ihm verweigert. Die Spielbank beruft sich darauf, es sei aufgrund eines Software-Fehlers in der eingesetzten Display-Technologie zu einer fehlerhaften Anzeige an dem vom Kläger bespielten Automaten gekommen. Tatsächlich habe ein anderer Spieler an einem anderen Automaten den Jackpot geknackt. Der Gewinn sei diesem anderen Spieler auch ausgezahlt worden. Der Kläger verlangt von der beklagten Spielbank seinen Gewinn und zwar zunächst einen Teil davon im Wege einer sog. Teilklage.

Am 10.08.2026 fand Termin zur mündlichen Verhandlung statt. Am Ende der Verhandlung wurde Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf den 04.09.2026 um 12 Uhr. 

Das Aktenzeichen lautet 2-30 O 118/26.

Die Stadt Frankfurt am Main klagt vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt auf Rückzahlung von Personalkosten für Flüchtlingsheime. Die Stadt Frankfurt behauptet, in den Jahren 2016 bis 2018 überhöhte Personalkosten für Flüchtlingsheime gezahlt zu haben, die von der Arbeiterwohlfahrt betrieben wurden. Nachdem die Klage ursprünglich auf Zahlung eines Betrages von rund 470.000 Euro gerichtet war, beläuft sich der Klagebetrag nach einer Klageerweiterung nunmehr auf rund 2,6 Mio Euro.

Seit dem Jahr 2024 haben mehrere Termine stattgefunden und es sind viele Zeugen gehört worden. Es ist nun ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt worden auf Freitag, den 21.08.2026 um 9:25 Uhr. Ob an diesem Termin bereits ein Urteil ergeht oder ob beschlossen wird, das Verfahren und die Beweisaufnahme fortzuführen, kann gegenwärtig nicht gesagt werden.

Das Aktenzeichen lautet 2-21 O 245/21.

Ein russischer Unternehmer hatte bei einer schweizerischen Bank mit Sitz in Frankfurt am Main seit 2015 Konten. Die Bank erstattete zwischen 2018 und 2022 mehrere Geldwäscheverdachtsanzeigen. Gegen den Kläger wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, die später durch das Landgericht Frankfurt am Main aufgehoben und für rechtswidrig erklärt wurden.

Der Kläger ist der Ansicht, dass die Geldwäscheverdachtsanzeigen der Bank zu Unrecht erfolgt seien. Infolge der dadurch veranlassten Ermittlungsmaßnahmen seien ihm finanzielle Einbußen und Reputationsschäden entstanden. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt er auf Feststellung der Schadensersatzpflicht der Bank.

Am 12.02.2026 hat ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden. Am 23.04.2026 ist ein Beweisbeschluss verkündet worden. Termin zur Beweisaufnahme ist auf den 17.09.2026 um 12:00 Uhr bestimmt worden. In diesem Termin soll ein Zeuge vernommen werden.

Das Aktenzeichen lautet 2-05 O 147/24.

Die Deutsche Bank wird von einem ehemaligen Mitarbeiter auf Zahlung eines Betrages von rund 152 Mio. Euro verklagt.

Der Mitarbeiter behauptet, die Bank habe in früheren Jahren von einer fraglichen Bilanzierungsmethode Gebrauch gemacht. Als die Aufsichtsbehörden und die Presse darauf aufmerksam geworden seien, habe man ihn als „Sündenbock“ vorgeschoben. Diese Vorgänge hätten zu einem Strafverfahren in Italien geführt, in welchem der ehemalige Mitarbeiter in zweiter Instanz freigesprochen worden sei. Gegenstand seiner Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main bilden unter anderem Verdienstausfälle und Aufwendungsersatzansprüche.

Die Deutsche Bank weist die Klage und die Vorwürfe ihres ehemaligen Mitarbeiters als unbegründet zurück.

Das Aktenzeichen lautet 2-19 O 153/24. Es ist Termin zur mündlichen Verhandlung verlegt worden auf den 10.09.2026 um 11 Uhr.

Eine Privatperson klagt unter einem Pseudonym gegen die Deutsche Bahn. Der Kläger behauptet, die Nutzung der Cookies in der DB Navigator App verstoße gegen Datenschutzrechte und verletze ihn als Nutzer in seinen Rechten. Es würden Daten auf seinen Endgeräten ausgelesen und gespeichert, obwohl er als Nutzer der App nicht eingewilligt habe. Ziel seiner Klage ist es, die Nutzung der Cookies in der DB Navigator App ohne Einwilligung zu untersagen.

Am 19.05.2025 hat ein Termin stattgefunden. Die Kammer hat am Ende der Sitzung beschlossen, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dass wird nun geschehen.

Das Aktenzeichen lautet 2-25 O 209/22.

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagen Kassenärztliche Vereinigungen sowie verschiedene öffentliche Krankenkassen und Betriebskrankenkassen. Die klagenden Kassen investierten in unterschiedlicher, mindestens 7-stelliger Höhe in Inhaberschuldverschreibungen und erlitten hohe Verluste. Die Klagen richten sich unter anderem gegen ein Bankhaus und an der Anlagestruktur beteiligte Unternehmen. Die Kassen berufen sich darauf, nicht gewusst zu haben, dass sie nicht in sichere Anlagen mit werthaltigen Grundschuldbestellungen, sondern in hochrisikoreiche sog. Mezzanine-Finanzierungen investierten. Sie seien unzutreffend informiert worden.

Die klagenden Kassen unterliegen strengen Kapitalanlagevorschriften und dürfen daher nur in besonders sichere Anlagen investieren.

Am Landgericht Frankfurt am Main sind derzeit drei Verfahren zu diesem Komplex anhängig. Zu den Aktenzeichen 2-27 O 17/26 und 2-27 O 281/25 finden mündlichen Verhandlungen statt am 10.12.2026 um 9 Uhr und 11 Uhr. Das Verfahren zu dem Aktenzeichen 2-07 O 41/26 ist noch nicht terminiert.

Kurzfristig kann es zu Änderungen bei den Verhandlungssälen kommen. Es wird daher empfohlen, am jeweiligen Sitzungstag an der Pforte des Gerichtsgebäudes E nachzufragen.