Solche Videokonferenzen sind gerade in der Zeit der COVID-19 Pandemie geeignet, die Zahl der im Gerichtssaal anwesenden Prozessbeteiligten zu reduzieren. Sie ersparen Reisezeit und -kosten und können auch große räumliche Distanzen überbrücken und so eine Verhandlung zwischen den unmittelbar sachbearbeitenden Rechtsbeiständen ermöglichen.
Gerade bei Terminen, in denen kein Beweis erhoben werden muss und alle Beteiligten per Videokonferenz teilnehmen, entsprechen die organisatorischen Abläufe denen einer gewöhnlichen Gerichtsverhandlung.
Die zuständige Richterin oder der zuständige Richter trifft die Entscheidung über die Anordnung einer Videokonferenz. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Das Landgericht Frankfurt am Main bietet Videokonferenzen auf folgenden technischen Plattformen an:
- Skype for Business
- Videokonferenzsystem
Notwendig ist in jedem Fall ein internetfähiges Endgerät mit Webcam und Mikrofon (Tablet, Smartphone oder Notebook).
Welche der genannten Techniken zum Einsatz kommt, können Sie der jeweiligen Anordnung bzw. dem jeweiligen Ladungsschreiben entnehmen. Regelmäßig enthalten diese auch Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der technischen Plattform für einen bereits anberaumten Termin grundsätzlich nicht möglich ist.
Eine Einwahl mit anderen Programmen wie etwa WebEx oder Zoom ist nicht möglich.