Landgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Die Gerichtsgebäude A bis E liegen im Dreieck Seilerstraße, Zeil und Konrad-Adenauer-Straße.
Das Landgericht ist in den Gebäuden B (vorwiegend Zivilprozess) und E (vorwiegend Strafprozess) untergebracht. Die Gerichtsgebäude sind über dem jeweiligen Eingang mit einem A, B, C, D oder E versehen.
Die Haltestelle "Konstablerwache" erreichen Sie mit den U-Bahnlinien 4 bis 7 und mit den S-Bahnlinien 1 bis 6, 8 und 9 sowie der Straßenbahnlinie 12.
An den Eingängen werden Sicherheitskontrollen durchgeführt.
Der Eingang zum Gebäude E ist behindertengerecht gestaltet. Einen weiteren behindertengerechten Eingang finden Sie im Gebäude C, über den Sie auch die Gebäude A und B erreichen können.
Parken:
Das Parkhaus "Am Gericht" finden Sie in der Klapperfeldstraße. In den umliegenden Straßen am Landgericht gibt es nur wenig Parkmöglichkeiten. Zudem ist die Parkzeit durch Parkuhren eingeschränkt.
Falls Sie mit dem PKW anreisen, sollten Sie das Parkhaus "Am Gericht" - Einfahrt Klapperfeldstraße - benutzen. Folgen Sie den Hinweisschildern in der Innenstadt.
Die Parkgebühren werden den Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern gegen Vorlage des Parkscheins zusammen mit ihrer sonstigen Entschädigung erstattet, sofern sie eine Entschädigung für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs geltend machen können.