Männliche Person sitzt an einem Schreibtisch und schreibt, im Vordergrund sind Stempel zu sehen.

Zwangsversteigerungsgericht (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung)

Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren werden von der Abteilung 5 des Amtsgerichts Fulda durchgeführt.
Die Geschäftsstelle befindet sich im 3. Obergeschoss des Amtsgerichts Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda, Raum 3.104.

Die Zuständigkeit ergibt sich in der Regel aus der Endziffer des Geschäftszeichens vor dem Schrägstrich. Bei den Endziffern 1 und 2: Telefon: +49 661 924 - 2407 (z.B. bei Geschäftsnummer 5 K 121/07 oder 5 K 82/06). Bei allen übrigen Geschäftszeichen: Telefon: +49 661 924 - 2340.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Beachten Sie bitte, dass für hier erfolgte Angaben keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen wird.

Geben Sie bei Rückfragen bitte immer das jeweilige Geschäftszeichen an.
Da Termine unter Umständen sehr kurzfristig aufgehoben werden, wird empfohlen, sich am Vortag nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen.

Örtliche Zuständigkeit

Folgende Gemeinden fallen unter die örtliche Zuständigkeit der Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts Fulda:
Bad Salzschlirf, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eichenzell, Flieden, Fulda, Gersfeld, Großenlüder, Hilders, Hofbieber, Hosenfeld, Kalbach, Künzell, Neuhof, Petersberg, Poppenhausen, Tann

Hinweis

Telefonische Anfragen zu laufenden Verfahren sollten an die Geschäftsstelle gerichtet werden, weil dort die Akten aufbewahrt werden. Wertgutachten zu jedem Verfahren liegen dort zur Einsicht bereit. Kopien können leider nicht gefertigt werden. 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind stets bemüht, Ihnen schnell weiterzuhelfen und Ihre Fragen zu beantworten. Haben Sie jedoch bitte Verständnis, dass nicht alle Informationen für Bietinteressenteninnen und Bietinteressenten zugänglich sind.
Wegen der zahlreichen Anfragen und durchzuführenden Termine kann es kurzzeitig zu Überlastungen kommen. Probieren Sie es in einem solchen Fall bitte später noch einmal.