Rote Turnschuhe, ein roter Rucksack, Stifte und Hefte liegen auf einem grünen Bodenbelag.

Besuch von Schulklassen

Hauptverhandlungen in Strafsachen

Unsere Sitzungssäle mit ihren unterschiedlichen Größen können nur eine beschränkte Anzahl von Personen aufnehmen. Da es vorkommen kann, dass mehrere Schulklassen am selben Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig vor dem beabsichtigten Besuch mit uns Kontakt aufzunehmen. 

Sodann kann abgeklärt werden, ob an einem bestimmten Tag eine für Sie geeignete Hauptverhandlung stattfindet.

Da Termine längerfristig anberaumt werden, kann es durchaus  z.B. wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten zu Terminsverlegungen kommen. Sie sollten daher etwa 2 - 3 Tage vor dem Hauptverhandlungstermin bei Ihrem Ansprechpartner noch einmal telefonisch nachfragen, ob die Hauptverhandlung stattfindet. 

Die Schülerinnen und Schüler sollten rechtzeitig vor Sitzungsbeginn eintreffen, da im Eingangsbereich ausnahmslos Sicherheitskontrollen durchgeführt werden und es zu Verzögerungen beim Einlass kommen kann. Um den Zeitaufwand bei der Kontrolle von Schultaschen, Rucksäcken u.ä. in Grenzen zu halten, sollten nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden. Lehrer/innen bzw. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, bei der Vorbereitung auf den Gerichtsbesuch entsprechend darauf hinzuwirken.

Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen

Termine in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind für Schulklassen erfahrungsgemäß von geringerem Interesse. Beabsichtigen Sie allerdings, einer mündlichen Verhandlung  zuschauen zu wollen, empfiehlt es sich auch hier, rechtzeitig vor Ihrem anvisierten Termin mit uns Kontakt aufzunehmen. Sie werden von dort aus an einen kompetenten Ansprechpartner weitervermittelt.