Eine Hand bietet eingerollte Geldscheine an, eine weitere macht eine abwehrtende Geste.

Korruptionsprävention

Nach Ziff. 3.5 der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen vom 18. November 2019 (StAnz. 52/2019, S. 1357) ist in jeder Dienststelle von der jeweiligen Dienststellenleitung eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen. Sie ist unter anderem Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Beschäftigte sowie für Bürgerinnen und Bürger. Diese können und sollen sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit und Bestechung) an die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention wenden.

Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention sind zu vertraulicher Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität der bzw. des Informierenden. Dies gilt jedoch nicht gegenüber der Dienststellenleitung und gegenüber den Strafverfolgungsorganen, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erlangen, die den hinreichenden Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben insoweit unberührt.

Die beim Landgericht Fulda bestellte Ansprechperson für Korruptionsprävention ist nur zuständig, wenn sich der Korruptionsverdacht auf einen Fall bezieht, in dem das Landgericht Fulda betroffen ist. Wenn es sich um ein Geschehen in anderen Dienststellen handelt, sollten Sie sich an die dortige Ansprechperson für Korruptionsprävention wenden. Hierneben können Sie sich auch an die örtliche Staatsanwaltschaft oder die Dienstaufsicht wenden.

Es bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur beim Landgericht Fulda bestellten Ansprechperson für Korruptionsprävention: