Gebäudeansicht des Amtsgericht Alsfeld (Altbau).

Geschichte des Amtsgerichts Alsfeld

Vom Landgrafenschloss zum modernen Dienstleistungsbetrieb

  1. An der Stelle des alten Amtsgerichtsgebäudes stand einst das Landgrafenschloss. Die genaue Bauzeit ist nicht genau bekannt. Man datiert diese jedoch in die 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts, in der man auch die Alsfelder Stadtmauer errichtete.
     
  2. Nach der Verwaltungsreform in 1821, als die sog. Amts- und Gerichtsverfassung abgeschafft wurde und man Justiz und Verwaltung trennte wurde Alsfeld Landgerichtsbezirk. Die Dienst- und Wohnräume des seinerzeitigen Landrichters wurden in dem Landgrafenschloss untergebracht.
     
  3. Von 1847 - 1848 erfolgte der Abriss jenes Schlosses, da man erkannte, dass erheblicher Reparaturaufwand notwendig wurde und der Platz ohnehin nicht ausreichte.
    Der Neubau wurde in 1858 abgeschlossen.
     
  4. 1903 wurde ein Anbau an der jetzigen Landgraf-Hermann-Straße erstellt.
     
  5. Ein weiterer Anbau wurde in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts erforderlich, nachdem wiederum der Platz für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb nicht mehr ausreichte.
    Dieser Anbau konnte seinerzeit allerdings nicht realisiert werden. Man entschloss sich vielmehr, das vorhandene Gebäude auszubauen und zu modernisieren.
    1994 wurden diese Modernisierungsarbeiten wieder gestoppt, da man nunmehr doch entschlossen war, einen Erweiterungsbau zu erstellen. Ein der Stadt Alsfeld gehörender Parkplatz wurde als Baugrund vom Land Hessen erworben.
     
  6. Während der Planungs- und Bauzeit blieb der Altbau - sehr zum Leidwesen aller Mitarbeiter - eine Baustelle, die erst im Jahre 2000, nachdem der Neubau bezogen war, wieder aufgenommen wurde.
    Die Fertigstellung des Altbaus erfolgte dann in 2002.
     
  7. Ein verglaster Verbindungsgang durch die alte Stadtmauer schaffte die Verbindung zwischen dem historischen Altbau mit dem neuen Erweiterungsbau und erfüllte somit die Auflagen des Denkmalschutzes.