Geschichte des Amtsgerichts Friedberg (Hessen)

Gebäudeansicht des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) um 1880.
Gebäudeansicht des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) um 1880

Anfang des 19. Jahrhunderts befand sich das Gerichtsgebäude der Stadt Friedberg (Hessen) auf der heutigen Kaiserstraße. Das Gebäude wurde 1878 abgerissen und an gleicher Stelle durch ein neues Gerichtsgebäude ersetzt. In diesem Gebäude war seit 1880 das Amtsgericht Friedberg (Hessen) untergebracht.

Unzumutbare räumliche Verhältnisse machten in den fünfziger Jahren die Vergrößerung des Amtsgerichts notwendig. Das Justizministerium strebte zunächst eine Verlegung des Amtsgerichts in die Burg Friedberg an. Nachdem sich mehrere Lösungsansätze als unpraktikabel erwiesen hatten, entschloss sich das Hessische Ministerium der Justiz 1960 zum Ankauf eines Grundstücks für die Errichtung eines Neubaus des Amtsgerichtsgebäudes an der Homburger Straße. Der Neubau – ein nach damaligen architektonischen Vorstellungen moderner Zweckbau – wurde am 24. März 1965 eingeweiht. Die Auflösung des Amtsgerichts Bad Nauheim im Jahre 1968 und die Übertragung seiner Aufgaben auf das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hatten zur Folge, dass die räumlichen Kapazitäten des Neubaus bald erschöpft waren. Der Ankauf eines Nachbargrundstücks im Jahre 1973 war die Voraussetzung für die Planung eines Erweiterungsgebäudes. Dieses wurde im September 1987 mit neuem Büro- und Sitzungstrakt eingeweiht.

Seit 1999 ist das Amtsgericht Friedberg (Hessen) über seinen eigentlichen Bezirk hinaus zentrales Insolvenzgericht für die Amtsgerichtsbezirke Butzbach, Büdingen und Nidda. Im Jahre 2002 wurde das Amtsgericht Friedberg mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters für die genannten Gerichtsbezirke auch zentrales Registergericht.

Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) verfügt heute über etwa 100 mit moderner EDV ausgestattete Arbeitsplätze. Die Ausstattung mit fachspezifischer Software und schnellen Kommunikationsmitteln sowie die Anbindung an das juristische Informationssystem JURIS haben das Gericht zu einem modernen Dienstleister für den rechtsuchenden Bürger gemacht.