Definition
Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei der durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875).
Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen damals erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, wenn sie internationale Wege rasch und unbürokratisch ermöglicht.
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Zuständigkeit
Das Landgericht Gießen ist für die Beglaubigung von (orts-)gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zuständig.
Neben den Landgerichten beglaubigen in Hessen auch die Regierungspräsidien Urkunden zum Gebrauch im internationalen Rechtsverkehr.
Die folgende Tabelle soll Ihnen eine Übersicht der verschiedenen Zuständigkeiten geben.
Urkunden
Behörde | Zuständigkeit |
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Landgericht Gießen |
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Regierungspräsidium Gießen |
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Bundesverwaltungsamt Köln |
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Für die Beglaubigung von Unterschriften wenden Sie sich bitte an die Ortsgerichte oder Notare in Ihrer Nähe.
Erreichbarkeit
Ansprechpartner
Sachbearbeiter/in | Telefon | Zimmer |
---|---|---|
Frau Justizfachangestellte Herzberger | +49 641 934 - 1422 | 109 |
Frau Justizhauptsekretärin Seipp | +49 641 934 - 1243 | 116 |
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Antrag
Sie können Ihren Antrag innerhalb der Sprechzeiten persönlich abgeben bzw. zu Protokoll geben. Oder Sie richten einen Antrag auf dem Postweg an:
Landgericht Gießen
Verwaltungsabteilung
Ostanlage 15
35390 Gießen
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag das Land an, in welchem die Urkunde benötigt wird.
Bearbeitungszeit
2 Arbeitstage
Kosten
- Apostille:
18,00 €
Gebührenpauschale gem. KV 100 zur JVKostO i. V. m. HJKG - Legalisation:
25,00 €
Gebührenpauschale gem. KV 1310 zum JKostG