Rotes Siegel mit Stempel auf einem alten Papier.

Apostillen und Legalisationen

Definition

Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei der durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875).

Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen damals erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, wenn sie internationale Wege rasch und unbürokratisch ermöglicht.
Weitere Informationen hält der Internetauftritt des Deutschen NotarinstitutsÖffnet sich in einem neuen Fenster bereit.

Zuständigkeit

Das Landgericht Gießen ist für die Beglaubigung von (orts-)gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zuständig.

Neben den Landgerichten beglaubigen in Hessen auch die Regierungspräsidien Urkunden zum Gebrauch im internationalen Rechtsverkehr.
Die folgende Tabelle soll Ihnen eine Übersicht der verschiedenen Zuständigkeiten geben.

Urkunden

Behörde Zuständigkeit
Landgericht Gießen
  • Eigene Urteile und Beschlüsse sowie solche der Amtsgerichte im Bezirk
  • Beglaubigte Abschriften der Ortsgerichte im Bezirk
  • Urkunden der Notare im Bezirk
  • Übersetzungen von ermächtigten Übersetzern
Regierungspräsidium Gießen
  • Urkunden der Standesämter,
  • Gemeinde- und Stadtverwaltungen,
  • Kreisverwaltungen, Finanzämter, Schulämter,
  • Schulen und Hochschulen,
  • Gesundheits- und Veterinärämter,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • Handwerkskammern
Bundesverwaltungsamt Köln
  • Polizeiliche Führungszeugnisse
  • Beglaubigungen für Urkunden der Bundesbehörden
  • Endbeglaubigungen durch Aufgabenübertragung durch das Außenministerium

Für die Beglaubigung von Unterschriften wenden Sie sich bitte an die Ortsgerichte oder Notare in Ihrer Nähe.

Erreichbarkeit

Ansprechpartner

Sachbearbeiter/in Telefon Zimmer
Frau Justizfachangestellte Herzberger +49 641 934 - 1422 109
Frau Justizhauptsekretärin Seipp +49 641 934 - 1243 116

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Antrag

Sie können Ihren Antrag innerhalb der Sprechzeiten persönlich abgeben bzw. zu Protokoll geben. Oder Sie richten einen Antrag auf dem Postweg an:

Landgericht Gießen
Verwaltungsabteilung
Ostanlage 15
35390 Gießen

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag das Land an, in welchem die Urkunde benötigt wird.

Bearbeitungszeit

2 Arbeitstage

Kosten

  • Apostille:
    18,00 €
    Gebührenpauschale gem. KV 100 zur JVKostO i.V.m. HJKG
  • Legalisation:
    25,00 €
    Gebührenpauschale gem. KV 1310 zum JKostG