Bei dem Landgericht Gießen besteht für Zeugen von Straftaten (z.B. Opfer von Körperverletzungs-, Sexualstraftaten, Raub, Erpressung, Bedrohung oder Stalking) die Möglichkeit der Zeugenbetreuung.
Wünschen Sie, sich im Zusammenhang mit Ihrer Ladung als Zeuge/ Zeugin in einer Strafsache bis zu Ihrem Aufruf im Zeugenbetreuungszimmer aufzuhalten, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der