Männliche Person sitzt an einem Schreibtisch und schreibt, im Vordergrund sind Stempel zu sehen.

Nachlassgericht

Das Amtsgericht Gelnhausen ist als Nachlassgericht zuständig, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt im hiesigen Gerichtsbezirk hatte (siehe unten Zuständigkeit).

Mit dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt ist der Lebensmittelpunkt gemeint, der auch vom gemeldeten Wohnsitz abweichen kann. Der letzte gewöhnliche Aufenthalt kann demnach auch ohne Wohnsitzummeldung am Ort eines Pflegheimes oder Hospizes sein.

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Anträge auf Erteilung eines Erbscheins, Beurkundung von Ausschlagungserklärungen, Entgegennahmen und Rücknahmen von Testamenten erfolgen außer in besonderen Eilfällen grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung.

Anrufe bezüglich eines Nachlassverfahrens richten Sie bitte nur an die entsprechende Geschäftsstelle und nicht an die Sachbearbeiter persönlich, weil die zum Gespräch benötigten Akten auf der Geschäftsstelle verwaltet werden.

Dies bedeutet, wählen Sie bitte die Durchwahl, die Sie auf den gerichtlichen Schreiben oben rechts sehen. Ggf. werden Sie dann weiterverbunden.

Haben Sie noch keine Kontaktdaten, finden Sie diese in unserem Telefonverzeichnis.

Für pauschale und nicht verfahrensbezogene Anfragen können Sie den digitalen Servicepoint der Justiz nutzen über die landesweit kostenlose Rufnummer +49 800  9632147 (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder servicepoint@justiz.hessen.de .