Sie haben allgemeine Fragen zur Anregung einer Betreuung? Hier kann Ihnen der Digitale Service Point der hessischen JustizÖffnet sich in einem neuen Fenster weiterhelfen.
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit sich an einen Betreuungsverein zu wenden, um Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch zu erläutern, beispielsweise:
Lebenshilfe Hanau e.V.
Landstraße 1
63454 Hanau
Telefon: +49 6181 253754
Mobil: +49 1520 3149308
E-Mail:
info@lebenshilfe-hanau.de
www.lebenshilfe-hanau.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
oder
Betreuungsverein Main-Kinzig e.V.
Am Altenzentrum 1
63517 Rodenbach
Telefon: +49 6184 54733
Telefax: +49 6184 953489
Eine Betreuung ist nicht notwendig, wenn die betroffene Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat. Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person, die eigenen Angelegenheiten oder Teilaspekte hiervon zu erledigen.
Bei weiteren Fragen insbesondere zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums der Justiz kostenloses Informationsmaterial anfordern.