Sie haben allgemeine Fragen zur Anregung einer Betreuung? Hier kann Ihnen der Digitale Service Point der hessischen JustizÖffnet sich in einem neuen Fenster weiterhelfen.
Eine Betreuung ist nicht notwendig, wenn die betroffene Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat. Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person, die eigenen Angelegenheiten oder Teilaspekte hiervon zu erledigen.
Bei weiteren Fragen insbesondere zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums der Justiz kostenloses Informationsmaterial anfordern.