Präsentation

Vorstellung des Gerichts und geschichtliche Hintergründe.

Durch die Kurhessische Verwaltungsreform von 1821 wurden neue Kreisämter geschaffen. Diese Kreisämter waren die Vorläufer der heutigen Landkreise. Tenor dieser Reform war, dass die Verwaltungsbehörden von den Gerichtsfunktionen losgelöst wurden. Die Justizämter Fritzlar, Borken, Gudensberg und Jesberg wurden gebildet. Ab 1867 gingen die Amtsgerichte aus den Justizämtern hervor. Das Amtsgerichtsgebäude in Fritzlar wurde 1906 errichtet.

Es beherbergte bis zur Aufnahme der Zweigstellen Borken und Gudensberg die Jugendarrestanstalt, ebenso die Dienstwohnung des Justizwachtmeisters und des aufsichtsführenden Richters. 1970 wurde das Amtsgericht Borken aufgelöst. Das Amtsgericht Gudensberg folgte mit dem Umzug nach Fritzlar im Jahr 1971. Aus Platzgründen wurden die Dienstwohnungen in Büroräume umfunktioniert.

Die Räume der ehemaligen Jugendarrestanstalt werden heute als Archiv genutzt.

Unter Gesichtspunkten der Denkmalpflege wurde die Fassade des Amtsgerichtsgebäudes im Jahr 2002 umfangreich saniert.

Durch eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetz aus dem Jahr 2004, im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform, wurden zum 1.01.2005 die bis dahin selbständigen Amtsgerichte Bad Wildungen und Homberg /Efze aufgelöst.
Die Aufgaben werden nunmehr von dem Amtsgericht Fritzlar übernommen. In Insolvenzsachen und in Registersachen ist das Amtsgericht daneben weiterhin für den Bezirk des Amtsgerichts Melsungen zuständig.

Das Amtsgericht Fritzlar verteilt sich auf zwei Standorte:

  • Gebäude A:
    Das Hauptgebäude A befindet sich im Schladenweg 1. Dort sind folgende Abteilungen untergebracht:
    Verwaltung, Zwangsvollstreckungssachen, Insolvenzverfahren, Grundbuchangelegenheiten, Zentrale Posteingangsstelle.
  • Gebäude B:
    Das Gebäude B befindet sich Am Hospital 15, direkt hinter dem Staatlichen Schulamt, oberhalb des Domstadt-Centers. Dort sind folgende Abteilungen untergebracht:
    Gerichtszahlstelle, Anweisungsstelle, Strafsachen, Zivilsachen, die Betreuungs- und Vormundschaftsabteilung, ebenso die Abteilung für Nachlass- und Erbangelegenheiten.
    Die Verhandlungssäle in Straf- und Zivilsachen befinden sich ebenfalls dort.

Geschichte der Amtsgerichte Homberg und Bad Wildungen

Geschichte des Amtsgerichts Homberg

Zum 31.12.2004 wurde das Amtsgericht Homberg / Efze aufgelöst.
Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Verwaltungsstrukturreform werden die Aufgaben nunmehr durch das Amtsgericht Fritzlar wahrgenommen.
Ein neues Kapitel in der langen Geschichte der hiesigen Rechtsprechung beginnt.

Schon bald nach ihrer Gründung im Jahre 1231 wuchs der Stadt Homberg die Gerichtsbarkeit zu. Zuvor war sie im Umland der Burg von einem Gericht auf dem Sendberg bei Frielendorf ausgeübt worden. Im Burgbezirk selbst sprach der Burgherr, der Vogt, Recht.
Sitz der Verwaltung und damit auch des Gerichts im Amt Homberg war zu jenen Anfangszeiten das Landgrafenschloss auf dem Hohen Berge.

Die rasche Ausdehnung des landgräflichen Herrschaftsbereichs ließ das Amt Homberg bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts zu einem Großamt von beachtlicher Ausdehnung und Bedeutung anwachsen. Es umfasste alle landgräflichen Orte des Gebietes zwischen der Grafschaft Ziegenhain, dem mainzischen Fritzlar und der Abtei Hersfeld, reichte also von Obergrenzebach im Süden bis Gensungen im Norden und von Dillich im Westen bis Rengshausen im Osten.
Wegen des allzu großen Gebiets gab es zunehmend landgräfliche Untergerichte, zum Beispiel das Gericht auf der Efze (Mühlhausen, Caßdorf, Lendorf, Lembach) mit den Tagungsorten Berge und Hebel, das Hintergericht, das Mosheim, Ostheim, Dickershausen und Mörshausen umfasste, sowie das Gericht am Walde, zu dem Remsfeld, Niederbeisheim, Holzhausen, Relbehausen und Schellbach gehörten.

Ende des 14. Jahrhunderts wurde das Amt zugunsten der neugebildeten selbständigen Ämter Borken, Felsberg und Rotenburg beschnitten, um dann im 15. Jahrhundert eine umgekehrte Entwicklung zu erfahren.
Die bis dahin selbständigen Gerichte etwa von Falkenberg, Sipperhausen und Ropperhausen wurden ihm unterstellt.
Im 16. Jahrhundert wurden die Amtssprengel wieder verkleinert. So wurde vor allem das bedeutende Gericht am Spieß (Frielendorf) mit einer Reihe umliegender Orte dem Amt Ziegenhain unterstellt.
Erst inmitten der Wirren der napoleonischen Zeit gab es eine klare Trennung von Justiz und Verwaltung, außerdem die Einführung eines unabhängigen Richtertums.

So entstand im Jahr 1821 aus dem ehemaligen Amt Homberg das Landgericht Homberg, das die ehemaligen Ämter Borken und Neuenstein umfasste. Dass diese bedeutsame Zeit für das Homberger Gericht nur etwa zehn Jahre währte, ist auf die Hartnäckigkeit Borkens zurückzuführen. Auf den erheblichen Widerspruch der Nachbarstadt hin, die selbst wieder Sitz eines eigenen Gerichts werden wollte, wurde das Landgericht Homberg 1831 in die drei Justizämter Homberg, Borken und Raboldshausen zerlegt. Doch nachdem Kurhessen im Königreich Preußen aufgegangen war, wurden 1867 die Justizämter abgeschafft und Amtsgerichte eingerichtet.
Seither besitzt Homberg ein Amtsgericht.

Das Gebäude wurde 1938 wegen Baufälligkeit abgerissen.
Der Zweite Weltkrieg verzögerte den Neubau.
Im Sommer des Jahres 1952 wurde das heutige Haus bezogen.

Quelle: Bericht aus der HNA v. 27.12.2004 von Oskar Breiding, Homberg

Geschichte des Amtsgerichts Bad Wildungen

Auf Grund des Zweiten Gesetzes zur Verwaltungsstrukturreform wurde das Amtsgericht Bad Wildungen zum 31.12.2004 aufgelöst. Die Aufgaben für den bisherigen Amtsgerichtsbezirk Bad Wildungen werden seit 1. Januar 2005 durch das Amtsgericht Fritzlar wahrgenommen.

Die Gerichtsorganisation in Bad Wildungen seit 1597:
Im Jahr 1597 wurde der Bezirk des Landschultheißen in Wildungen für die Ämter Wildungen und Waldeck gebildet. Das der Rechtsprechung zu Grunde liegende Recht war in Waldeck ein Naturrecht. Rechtsträger waren die Stände. Die Rechtsordnung beruhte auf dem Prinzip der Erblichkeit. Sie galt als unverbrüchliche und durch äußere Anordnungen nicht antastbare, ewige und geheiligte Ordnung.

Unter dem Einfluss der Französischen Revolution wurde in Waldeck das Organisationsedikt von 1814 erlassen. Es bedeutete in rechtlicher Beziehung einen völligen Umbruch, nämlich den Übergang zum Römischen Rechtssystem. Das Recht trat jetzt aus der Erbsphäre heraus. Es lag nicht mehr Kraft Vererbung in jedem Einzelnen, sondern trat von außen an ihn heran durch Gesetze, die von den jeweils Regierenden ausgeklügelt worden waren.
Das Organisationsedikt, das 1816 noch eine Abänderung erfuhr, brachte eine völlige Trennung von Justiz und Verwaltung. Entsprechend der Neueinteilung der Grafschaft Waldeck in vier Oberämter wurden auch vier Gerichtsbezirke gebildet. Eines der vier Oberjustizämter war das der Eder in Wildungen.

Die Justizreform von 1849/50 brachte eine neue Einteilung der Gerichtsbezirke. Aus den Oberjustizämtern wurden drei Kreisgerichte. Die Kreisgerichte hatten ihren Sitz in Arolsen, Korbach und Wildungen.

1868 wurden auch in der Grafschaft Waldeck aus den Kreisgerichten nach preußischem Muster Amtsgerichte. Seither besaß Wildungen, seit 1906 Bad Wildungen, ein Amtsgericht. Das Amtsgericht (damals noch Kreisgericht) war untergebracht im ersten Stockwerk des 1851 errichteten neuen Rathauses. Dort war es bis 1959 verblieben, bis zur Fertigstellung des Neubaus in der Laustrasse 8. Angesichts der immer größer gewordenen Raumnöte des Amtsgerichts im Rathausgebäude war der Neubau im Interesse der Rechtspflege dringend erforderlich gewesen. Die Einweihung des neuen Amtsgerichtsgebäudes fand im April 1960 statt.

Quellen: Rechtsgeschichte von Waldeck von Hermann Steinmetz in Waldeckische Landeskunde
1971, S. 469 - 472
Stadt und Bad Wildungen im Wandel der Zeit von Fritz Kesting 1968, S. 61

Zusammengestellt von Winfried Goebel, ehem. Direktor des Amtsgerichts Bad Wildungen