Die Aufgaben der Gerichtsverwaltung werden in der Verwaltungsabteilung gebündelt und verantwortlich durch
- den Direktor (Behördenleiter)
- die Geschäftsleiterin
wahrgenommen.
Die Verwaltung gliedert sich in:
- Gerichtsadministration
- Organisation
- Haushalt
- EDV-Unterstützung
- Budgetverantwortung
- Beschaffung
- Sachliche Ausstattung
- Bauunterhaltung
- Gerichtsmanagement
- effiziente und effektive Führung des Gerichts
- Personalbewirtschaftung
- Personalentwicklung
- Personaleinsatz