Familiengericht beim Amtsgericht Kassel

Allgemeine Informationen

Die Familienabteilungen befinden sich im zweiten und dritten Obergeschoss des Gebäudeteils F, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel.

Die Sitzungen des Familiengerichts finden im ersten, zweiten und dritten Obergeschoss des Gebäudeteils D, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel, statt. Die Sitzungen des Familiengerichts sind nicht öffentlich. Zuschauer sind daher nicht gestattet.

Für Anhörungen von Kindern verfügt das Familiengericht über ein kindgerecht gestaltetes Anhörungszimmer, welches sich im Raum 314 im 3. Obergeschoss des Gebäudeteils D, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel, befindet.

Sprechzeiten

Das Familiengericht ist telefonisch täglich von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Nummer +49 561 912 1705 zu erreichen.

Per Fax können Sie sich unter der Nummer +49 611 32761 8148 an das Familiengericht wenden.

Postalische Anschrift

Schriftliche Eingaben und Anträge senden Sie bitte an die nachstehende Anschrift. Hierbei ist – sofern bekannt – die vollständige und richtige Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens Grundlage für eine zügige Bearbeitung.

Amtsgericht Kassel
- Familiengericht -
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel

Gewaltschutz

Das Gewaltschutzgesetz eröffnet die Möglichkeit, bei häuslicher Gewalt gegenüber dem Gegner/der Gegnerin Kontaktverbote oder Wohnungszuweisungen für bis zu 6 Monate zu erwirken.

Folgende Stellen in und um Kassel bieten u.a. Beratung an:

  • Frauen informieren Frauen – FiF e.V.
    (Beratung für Frauen aus der Stadt Kassel)
    Obere Königsstraße 47
    34117 Kassel
    Telefon: +49 561 893136
  • Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e.V.
    (Beratung für Frauen aus dem Landkreis Kassel)
    An der Stadthalle 7
    34225 Baunatal
    Telefon: +49 561 4910434
  • Kasseler Hilfe, Opfer und Zeugenhilfe Kassel e.V.
    (Beratung für Opfer und Zeugen im Gerichtsbezirk Kassel)
    Wilhelmshöher Allee 101
    34121 Kassel
    Telefon: +49 561 282070

Beantragung von Scheidungsurkunden

Der Antrag auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde ist schriftlich zu stellen. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.

Bitte geben Sie in dem Antrag Ihren Namen, Ihre Adresse sowie eine Telefonnummer für evtl. Rückfragen an. Fügen Sie außerdem eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.

Außerdem wird das Aktenzeichen der Scheidungssache benötigt. Sollte Ihnen das Aktenzeichen nicht bekannt sein, geben Sie bitte das Jahr der Scheidung sowie die Daten (Namen und Geburtsdaten) der Eheleute an.

Sofern Sie eine Scheidungsurkunde benötigen, die nicht ihr eigene Scheidungsverfahren betrifft, begründen Sie bitte kurz, warum Sie die Urkunde benötigen (z.B. zur Beantragung eines Erbscheins).

Formulare und Merkblätter