Detail eines Wandkalenders.

Fristenbriefkasten

Den Briefkasten des Amtsgerichts Kassel finden Sie am Eingang unseres Hauptgebäudes, Frankfurter Straße 9.

Durch Einwurf in diesen (Fristen-) Briefkasten kann auch außerhalb der regulären Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Bei Einwurf vor 24:00 Uhr erhalten alle Schriftstücke noch den aktuellen Tagesstempel.

Besonderheiten

Anträge auf Eintragung im Grundbuch

Anträge in Grundbuchsachen erhalten eine Rangfolge, die durch den zeitlichen Eingang beim Grundbuchgericht vorgegeben wird.
Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Grundbuchgericht.
Mit Einwurf in den Briefkasten, Abgabe in der Poststelle oder mit Übergabe an eine der im Eingangsbereich anwesenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Gerichts oder des Wachdienstes ist Ihr Antrag nicht rangwahrend beim Grundbuchgericht eingegangen.
Eilige Schriftstücke für das Grundbuchgericht sollten Sie also im eigenen Interesse nur bei der für Ihren Grundbesitz zuständigen Service-Einheit des Grundbuchgerichts abgeben. 

Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister

Mit Einführung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister, die in öffentlich beglaubigter oder beurkundeter Form zur Eintragung in eines dieser Register einzureichen sind, und Dokumente (z.B. Gesellschafterliste, Liste der Aufsichtsratsmitglieder, Protokoll über die Jahreshauptversammlung, etc.) von dem Notar, der die Beglaubigung oder Beurkundung vorgenommen hat, in elektronischer Form über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dem Registergericht einzureichen. 

Anmeldungen zum Vereinsregister

Anmeldungen zum Vereinsregister können derzeit noch in schriftlicher Form an das Registergericht gerichtet werden, also auch durch Einwurf in der (Fristen-)Briefkasten.