Gerichtskasse bei dem Amtsgericht Kassel

Allgemeine Informationen

Die Gerichtskasse befindet sich im neunten Obergeschoss der Gebäudeteile F und N, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel.

Gerichtskosten sind nach Ablauf der Zahlungsfristen vollstreckbar und werden danach zwangsweise durch die Gerichtskasse beigetrieben. Die Gerichtskasse hat als Vollstreckungsbehörde die Richtigkeit der Kostenrechnungen nicht zu prüfen.

Fragen zum Bestand oder der Aufschlüsselung von Kostenrechnungen sowie Einwände gegen die Kostenrechnung sind daher immer an die Abteilung des Gerichts zu richten, das die Kostenrechnung erlassen hat (z.B. in Strafsachen die Strafabteilung).

Sprechzeiten

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtskasse sind telefonisch montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie dienstags und donnerstags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Nummer +49 561 912 2008 zu erreichen. Gesprächstermine außerhalb dieser Sprechzeiten sind möglich.

Per Telefax können Sie die Gerichtkasse des Amtsgerichts Kassel unter der Nummer +49 611 32761 8153 erreichen.

Die Gerichtskasse Kassel ist per E-Mail unter der Adresse gerichtskasse@ag-kassel.justiz.hessen.de zu erreichen.

Hinweis: Eingaben, die nicht in die Zuständigkeit der Gerichtskasse fallen, bleiben unbearbeitet. Sie werden weder zur Kenntnis genommen noch beantwortet. Sofern Sie Unterlagen per E-Mail übersenden, wird gebeten, diese als PDF-Datei beizufügen.

Postalische Anschrift

Schriftliche Eingaben und Anträge senden Sie bitte an die nachstehende Anschrift. Hierbei ist – sofern bekannt – die vollständige und richtige Angabe des gerichtlichen Kassenzeichens Grundlage für eine zügige Bearbeitung.

Amtsgericht Kassel
- Gerichtskasse -
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel

Kontoverbindung

Die Kontoverbindung der Gerichtskasse Kassel lautet:

Landesbank Hessen-Thüringen
Filiale Frankfurt am Main
IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30
BIC: HELADEFFXXX

Kassenautomat

Der Kassenautomat befindet sich im Gebäudeteil A, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel. Einzahlungen per EC-Karte oder Kreditkarte können dort montags bis donnerstags zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr vorgenommen werden. Bareinzahlungen sind nicht möglich.

Formulare und Merkblätter

Den Antrag auf Zahlungserleichterung richten Sie bitte zusammen mit der Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse mit Nachweisen über die Einkommenssituation unter Angabe des Kassenzeichens an die Gerichtskasse des Amtsgericht Kassel.

Zum anzugebenden Einkommen zählen zum Beispiel Lohn (auch aus Nebenjob und Minijob), Rente, ergänzende Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I, Grundsicherung für Arbeitssuchende („Bürgergeld“), Unterhaltszahlungen, Kindergeld, etc. Zu den anzugebenden monatlichen Belastungen zählen zum Beispiel Miete, Kosten für Strom, Wasser, Gas, Unterhalts- und/oder eventuelle Kreditrückzahlungen, etc.

Für alle Angaben sind Belege oder sonstige Nachweise (wie zum Beispiel Kopien von Lohnabrechnungen, Sozialleistungsbescheiden, Miet- oder Kreditverträgen, Unterhaltstiteln, Verbrauchsabrechnungen, Kontoauszügen) beizufügen. Ein Raten- oder Stundungsantrag ohne Belege bezüglich des aktuellen Einkommens und ohne Nachweise über die monatlichen Belastungen wird durch die Gerichtskasse generell abgelehnt!