Rotes Siegel mit Stempel auf einem alten Papier.

Verwahrstelle für die Urkunden ausgeschiedener Notare

Ist das Amt einer Notarin oder eines Notars erloschen oder wird ihr / sein Amtssitz in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt, so sind die Akten und Bücher der Notarin/des Notars sowie die ihr/ihm amtlich übergebenen Urkunden dem Amtsgericht in Verwahrung zu geben.

Sofern bei dem Ausscheiden aus dem Notaramt noch Amtsgeschäfte abzuwickeln sind, kommt zuvor entweder die Einrichtung einer Notariatsverwaltung oder die Bestellung eines Aktenverwahrers als Amtsnachfolger in Betracht.
Über die Einrichtung einer Notariatsverwaltung entscheidet der Präsident des Landgerichts Kassel.

Aus Liste der in den letzten Jahren im Amtsgerichtsbezirk Kassel ausgeschiedenen Notare (siehe unten) können Sie entnehmen, ob die Urkunden des jeweiligen Notars bereits an das Amtsgericht Kassel abgegeben worden sind oder ob ggf. noch eine Aktenverwahrung oder Notariatsverwaltung durch einen anderen Notar läuft.

Sollten Sie Ausfertigungen oder Abschriften einer notariellen Urkunde benötigen, die durch das Amtsgericht Kassel oder das Staatsarchiv in Marburg verwahrt werden, richten Sie Ihren Antrag bitte an das

Amtsgericht Kassel
Verwaltungsabteilung

Frankfurter Straße 9
34117 Kassel

Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist dabei der letzte Amtssitz der ausgeschiedenen Notarin bzw. des ausgeschiedenen Notars. 
Sofern eine Aktenverwahrung oder Notariatsverwaltung angeordnet wurde, ist für die Erteilung von Abschriften oder Ausfertigungen der Aktenverwahrer bzw. Notariatsverwalter zuständig.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Amtsgericht Kassel nur für die Urkundssachen bereits ausgeschiedener Notare zuständig ist. Ist der beurkundende Notar noch als Notar tätig, werden (vollstreckbare) Ausfertigungen oder Abschriften seiner Urkunden von ihm selbst erteilt.

Bei allen anderen Notarangelegenheiten (z. B. Dienstaufsicht) wenden Sie sich bitte an das Landgericht Kassel