Umrisse von Frauen und Männern im Gegenlicht in einem Raum mit hohen Fenstern.

Verhandlungsbesuch von Einzelpersonen und Schulklassen

Besuch einer Gerichtsverhandlung

Auf Grund des im Gerichtsverfassungsgesetz verankerten Öffentlichkeitsgrundsatzes sind Gerichtsverhandlungen in Zivil- und Strafsachen grundsätzlich öffentlich. Es besteht daher für Einzelpersonen und Gruppen jederzeit die Möglichkeit, als Zuschauer an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen.

Eine Teilnahme ist jedoch nicht möglich, wenn es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handelt, wie z. B. in Familiensachen oder bei Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jahre alte Personen).

Allgemeine Verhaltensregeln beim Besuch einer Verhandlung

Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.

Besucher haben vor Betreten des Sitzungssaals Mobiltelefone auszuschalten. Jegliche Benutzung während der Verhandlung ist verboten.

Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Personen, die das Gericht betreten, einer Kontrolle unterziehen. Diese zwingend vorgeschriebene Eingangskontrolle kann bei großem Andrang zu Verzögerungen beim Einlass führen.

Besondere Hinweise für Schulklassen

Hauptverhandlungen in Strafsachen

Die Sitzungssäle in Strafsachen sind unterschiedlich groß und können nur eine beschränkte Anzahl von Besuchern aufnehmen. Da häufig mehrere Schulklassen am selben Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, wird dringend empfohlen, rechtzeitig vor dem beabsichtigten Termin mit uns Kontakt aufzunehmen. Verwenden Sie hierfür das auf unserer FormularseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung gestellte "Anmeldeformular zu Hauptverhandlungen in Strafsachen für Schulklassen", welches Sie uns ausgefüllt per Telefax an die jeweils angegebene Faxnummer übermitteln können. Sie können dabei eine Hauptverhandlung auswählen, die Ihrer Vorbereitung auf den Besuch entspricht, also beispielsweise

  • in allgemeinen Strafsachen (z. B. Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung usw.) 
  • in Betäubungsmittelverfahren 
  • oder eine Hauptverhandlung beim Jugendgericht.

Wir werden dabei versuchen Ihren Wünschen zu entsprechen.

Nach Erhalt des Faxes wird von uns aus abgeklärt werden, ob an dem gewünschten Tag eine für Sie geeignete Hauptverhandlung stattfindet. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter des Gerichtes wird notieren, wie viele Besucher sich angemeldet haben und im Einzelfall auch - soweit von Ihnen gewünscht - ein Gespräch mit der zuständigen Richterin/dem zuständigen Richter nach der Hauptverhandlung vermitteln.

Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt werden, kann es zum Beispiel wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten zu Terminsverlegungen kommen. Sie sollten daher etwa zwei bis drei Tage vor dem Verhandlungstermin bei Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner noch einmal telefonisch nachfragen, ob die Hauptverhandlung stattfindet.