Zuständigkeit des Amtsgerichts Limburg an der Lahn
Das Amtsgericht Limburg a. d. Lahn ist mit Ausnahme der Familiensachen zuständig für die Gemeinden Limburg a. d. Lahn, Hadamar, Bad Camberg, Dornburg, Hünfelden, Elbtal, Selters, Elz, Runkel, Waldbrunn und Brechen.
Zuständigkeit der Zweigstelle in Hadamar
Seit dem 01.01.2005 hat das Amtsgericht Limburg a. d. Lahn eine Zweigstelle in Hadamar, Gymnasiumstraße 2, 65589 Hadamar.
Die Zweigstelle Hadamar ist zuständig für die Betreuungs-, Unterbringungs- und Bußgeldsachen des gesamten Bezirks, sowie für die Grundbuchangelegenheiten der Gemeinden Hadamar, Elz, Elbtal, Dornburg und Waldbrunn.
Weitere Zuständigkeiten
Grundbuchangelegenheiten
In Grundbuchangelegenheiten ist zu beachten, dass Schriftsätze für die Zweigstelle Hadamar bei der Hauptstelle - Grundbuchamt - rangwahrend eingereicht werden können. Anträge, welche die Gemarkungen der Hauptstelle betreffen, können rangwahrend nur bei der Hauptstelle - Grundbuchamt - eingereicht werden.
Familiensachen
Die Familiensachen werden bei dem Amtsgericht Weilburg (Mauerstraße 25, 35779 Weilburg, Telefon: +49 6471 3108 - 0) bearbeitet.
Insolvenz, Handels- und Genossenschaftsregister
In Insolvenz, Handels- und Genossenschaftsregister ist das Amtsgericht Limburg a. d. Lahn auch für den Amtsgerichtsbezirk Weilburg zuständig.
Mahnsachen
Zentrales Mahngericht (Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Mahnbescheiden) für Hessen ist das
Amtsgericht Hünfeld
- Mahnabteilung -
Hauptstraße 24
36088 Hünfeld
Telefon: +49 6652 600 - 01
Telefax: +49 6652 600 - 222
Antragsvordrucke für Mahnbescheide erhalten Sie im Schreibwarenhandel.
Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister wird in Hessen zentral geführt beim
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Partnerschaftsregister -
Gerichtstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 2030
E-Mail:
verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de