Sprechzeiten für Beratungshilfe
- dienstags von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Hinweise
Die Gerichtssprache ist deutsch.
Bei Verständigungsschwierigkeiten bitte eine/n deutschsprachige/n Familienangehörige/n oder Bekannte/n mitbringen.
Der Vordruck über die Beantragung von Beratungshilfe ist vollständig auszufüllen. Bitte schildern Sie die Angelegenheit ausführlich (ggf. auf einem Beiblatt), damit nachvollzogen werden kann, was der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin für Sie tun soll.
Beispiele für Angelegenheiten allgemein
- familienrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Scheidung; Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wohnung und dem Hausrat; Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung und Streitigkeiten hinsichtlich Sorgerecht, Umgang etc. hinsichtlich der Kinder)
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Kündigung, ausstehender Lohn)
- mietrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Kündigung, Nebenkostenabrechnung)
- sozialrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters/Bundesagentur/Landkreis/Hauptzollamt etc.)
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- gültiges Ausweisdokument
- Unterlagen die Angelegenheit betreffend (Bsp.: Forderungsschreiben, Bescheid gegen den Widerspruch erhoben werden soll etc.)
- Nachweise für bereits vorgenommener Eigeninitiative
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate bzw. ALG-II-Bescheid
- Ausgabennachweise (Bsp.: Miete, Versicherungen, Abgaben, Ratenzahlungen, Sonderbedarf etc.)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate