Zwei Personen sitzen sich an einem mit Schriftgut beladenen Schreibtisch gegenüber, auf dem eine Justitia-Statue steht.

Beratungshilfe

Sprechzeiten für Beratungshilfe

  • dienstags von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise

Die Gerichtssprache ist deutsch.
Bei Verständigungsschwierigkeiten bitte eine/n deutschsprachige/n Familienangehörige/n oder Bekannte/n mitbringen.

Der Vordruck über die Beantragung von Beratungshilfe ist vollständig auszufüllen. Bitte schildern Sie die Angelegenheit ausführlich (ggf. auf einem Beiblatt), damit nachvollzogen werden kann, was der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin für Sie tun soll.

Beispiele für Angelegenheiten allgemein

  • familienrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Scheidung; Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wohnung und dem Hausrat; Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung und Streitigkeiten hinsichtlich Sorgerecht, Umgang etc. hinsichtlich der Kinder)
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Kündigung, ausstehender Lohn)
  • mietrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Kündigung, Nebenkostenabrechnung)
  • sozialrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters/Bundesagentur/Landkreis/Hauptzollamt etc.)

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Unterlagen die Angelegenheit betreffend (Bsp.: Forderungsschreiben, Bescheid gegen den Widerspruch erhoben werden soll etc.)
  • Nachweise für bereits vorgenommener Eigeninitiative
  • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate bzw. ALG-II-Bescheid
  • Ausgabennachweise (Bsp.: Miete, Versicherungen, Abgaben, Ratenzahlungen, Sonderbedarf etc.)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate