Telefon: +49 6431 2908 - 0
Telefax: +49 6431 2908 - 100
Sie finden in der folgenden Tabelle keine Direktwahl zu den einzelnen Richtern. Grund hierfür ist, dass der Richter aufgrund der gebotenen Unparteilichkeit sich nicht einseitig nur einem der Verfahrensbeteiligten zuwenden soll. Sofern eine telefonische Nachfrage erforderlich ist, helfen Ihnen aber die Geschäftsstellen/Serviceeinheiten weiter, die - vergleichbar mit einem Sekretariat - die Bürogeschäfte für die Richter führen.
Wenn Sie zu einem laufenden Verfahren anrufen, ergibt sich aus dem Aktenzeichen, das auf jedem gerichtlichen Schriftstück zu Beginn angeführt wird, welche Geschäftsstelle für Ihr Verfahren zuständig ist.
Wenn Sie der Zentrale unter Telefon: +49 6431 2908 - 0, +49 6431 2908 - 90 oder +49 6431 2908 - 141) das Aktenzeichen nennen, können Sie von dort umgehend mit der richtigen Stelle verbunden werden.
Zur Erläuterung:
In Zivilsachen, die an zweiter Stelle einen Buchstaben (O für erstinstanzliche Verfahren, S für Berufungsverfahren, T für Beschwerdeverfahren, OH für selbständige Beweisverfahren) tragen (Beispiel 1 O 001/01) zeigt Ihnen die erste Ziffer, welche Kammer das Verfahren bearbeitet. In Strafverfahren ist dagegen die letzte Ziffer maßgebend. So wird beispielsweise das Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 Js 1000/03 - 5 Kls vor der 5. Strafkammer geführt.