An einem kleinen runden Tisch sitzen zwei Frauen, von denen die Hände und ein Teil der Beine zu sehen sind.

Zeugenbetreuung

Erhalten Zeuginnen und Zeugen über die Ladung ihren Vernehmungstermin zur Hauptverhandlung, sehen sie sich oft großen Belastungen ausgesetzt.

Zum einen, weil sie sich mit der Justiz und den damit verbunden Abläufen ("Was erwartet mich dort?", "Wo muss ich überhaupt hin?", "Wieviel Zeit benötige ich da wohl?", "Was ist eigentlich ein Kostenbeamter?", usw.) auseinandersetzen müssen. Zum anderen besonders, wenn sie selbst Opfer der Straftat wurden, die Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist.

Das bisher verdrängte, aber oft noch nicht verarbeitete Ereignis wird dann mit all den dazugehörigen Gefühlen wiedererlebt und die Aufregung vor dem Vernehmungstermin steigt, je näher der Verhandlungstermin rückt.
Die Erscheinungsformen der psychischen Belastungen sind vielschichtig und in ihrer Intensität unterschiedlich. Angst, sich an das oftmals lange Zeit zurückliegende Tatgeschehen erinnern zu müssen, und Unsicherheit darüber, ob dies noch gelingt, führt insbesondere während der nicht immer vermeidbaren Wartezeiten vor den Vernehmungen oft zu erhöhter Anspannung und Aufregung.

Damit sich Zeuginnen und Zeugen von der Justiz nicht alleine gelassen fühlen, wurde die Zeugenbetreuung eingerichtet. Sie klärt auf, versucht unbegründete Ängste zu nehmen, informiert, unterstützt und betreut Zeuginnen und Zeugen vor und nach den Vernehmungen.

Sie kümmert sich während der Vernehmung um mitgebrachte Kinder.

Sie leistet Hilfestellung bei der Suche nach dem richtigen Gerichtsraum oder -saal. Sie steht während der gesamten Dauer der Hauptverhandlung als Bezugsperson zur Verfügung und ist Ansprechpartner der Zeugen. Gegebenenfalls begleitet sie diese auch zur Verhandlung.

Sie vermittelt Kontakte zu Gerichtspersonen. Sie stellt, wenn erforderlich, den Kontakt zu anderen sozialen Einrichtungen her. Sie sorgt dafür, dass die Zeugen, die sich im Warteraum befinden, nicht durch andere Personen belästigt werden und sich hier sicher fühlen.

Ihr Anliegen ist, den Zeuginnen und Zeugen, die von der Justiz als wichtige Helfer zur Wahrheitsfindung benötigt werden, durch umfassende Informationen über den formellen Ablauf, Ängste zu nehmen. Sie versucht, auf die jeweilige Situation des Einzelnen mit einem hohen Maß an Einfühlungsvermögen einzugehen ohne die anschließende Zeugenaussage zu beeinflussen.

Sollten Sie selbst einmal vom hiesigen Land- oder Amtsgericht als Zeugin oder Zeuge geladen werden, nehmen sie Kontakt zur Zeugenbetreuung auf, wenn

  • Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als Zeuge haben.
  • Sie Informationen über den Ablauf einer Verhandlung haben möchten.
  • Sie wissen möchten, wie eine Zeugenvernehmung verläuft.
  • Sie vor und während Ihrer Vernehmung nicht alleine sein möchten und betreut werden wollen, weil Sie aufgeregt sind.
  • Sie zum Gerichtssaal begleitet werden möchten.
  • Sie während der Dauer Ihrer Vernehmung eine Betreuungsperson für Ihr Kind/Ihre Kinder haben möchten.
  • Ihr Kind als Zeuge vernommen werden soll.

Sie können gerne schon vor Ihrem Gerichtstermin mit der Zeugenbetreuung Kontakt aufnehmen.

Kontakt

Herr Krämer

Zeugenbetreuer

Landgericht Limburg a. d. Lahn

Gerichtsgebäude A
Erdgeschoss Zimmer 15
Schiede 14
65549 Limburg a. d. Lahn