Gebäudeansicht des Amtsgerichts Biedenkopf.

Präsentation

Das Amtsgericht Biedenkopf gehört als der Teil der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit neben den Amtsgerichten Frankenberg, Kirchhain, Marburg und Schwalmstadt zum Bezirk des Landgerichtes Marburg. Es wird von dem Direktor des Amtsgerichts geleitet. Ihm steht der der Geschäftsleiter – ein Beamter des gehobenen Dienstes - zur Seite. 
Heute haben die Amtsgerichte eine nahezu umfassende Zuständigkeit auf fast allen Rechtsgebieten. Beispiele für die Veränderungen in jüngerer Zeit sind wiederholte Streitwerterhöhungen, die Ansiedlung der Familiengerichte beim Amtsgericht, Erhöhung der Strafgewalt des Strafrichters sowie eine Vielzahl vom Gesetzgeber vorgenommene Zuständigkeitserweiterungen auf verschiedenen Rechtsgebieten.

Die Geschäfte des Amtsgerichts Biedenkopf erledigen:

  • 6 Richterinnen und Richter
  • 7 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
  • 3 Gerichtsvollzieher
  • 23 Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst bzw. Angestellte
  • 2 Wachtmeister.

Die Richter und Rechtspfleger des Gerichtes sind im Rahmen ihrer Rechtsprechungsaufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG).

Das Amtsgericht Biedenkopf verfügt über 36 mit modernster EDV und fachspezifischer Software ausgestattete Arbeitsplätze, die eine landesweite Kommunikation und Zugriff auf eine Vielzahl von Datenbanken (z.B. elektronisches Handelsregister oder Grundbuch) erlauben. An Richterarbeitsplätzen wird teilweise mit elektronischer Spracherkennung gearbeitet. Die Kommunikation mit anderen Dienststellen findet fast ausschließlich nur noch  elektronisch statt.